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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Quelle: wasserportal.rlp-umwelt.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts bei der Durchführung wasserwirtschaftlicher Vorhaben von öffentlichem Interesse. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Wasserversorgung (Erhöhung der Versorgungssicherheit und der zur Erreichung der Klimaschutzziele erforderliche Ausbau von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen), Abwasserbeseitigung (Maßnahmen der Abwasserbehandlung für eine verbesserte Schadstoffminimierung des Abwassers, Ausbau von Abwasseranlagen zur Erreichung der Klimaschutzziele, Maßnahmen der öffentlichen Kanalisation), Analysen, Gutachten und Konzeptionen (zum Beispiel zur Modernisierung von Infrastruktur der Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung), Kooperationen Wasserversorgung-Landwirtschaft (beispielsweise Wasserschutzberatung, Monitoring), Gewässer- und Flussgebietsentwicklung (Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung ?Aktion Blau Plus?, zur Wiederherstellung der aufwärtsgerichteten Durchgängigkeit, zum Fischschutz an Wasserkraftanlagen), Beseitigung von Schäden durch außergewöhnliche Wetterereignisse, Stauanlagen, Wasserspeicher, Hochwasserrisikomanagement, landwirtschaftlicher Wasserbau, Verbesserung der Grundwasserneubildung, des Bodenwasserhaushalts und des Wasserrückhalts auf der Fläche, interkommunale Zusammenarbeit bei der Gewässerentwicklung, Modellvorhaben und Pilotprojekte Maßnahmen der Umweltbildung Wasser. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss und/oder als Darlehen. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, die Höhe des Darlehens beträgt nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80 Prozent. Für eine neue Maßnahme richten Sie bitte Ihren Gesamtförderantrag auf Aufnahme in das mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) über das elektronische Fachverfahren MIP-Förderung an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Nach Aufnahme der Maßnahme in das MIP müssen Sie den Gesamtförderantrag über das elektronische Fachverfahren MIP-Förderung aktualisieren und vervollständigen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Zuwendungen für ausgewählte Maßnahmen von besonderem wasserwirtschaftlichen Interesse können an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft vergeben werden. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre geplante Maßnahme ist vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in das mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) aufgenommen, entspricht in hohem Maße wasserwirtschaftlichen und ökologischen Zielsetzungen, ist notwendig und steht von ihren Kosten her in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen. Zum Zeitpunkt der Mittelbewilligung liegen die erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen vor oder die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen für den Bau und Betrieb einer Anlage sind erfüllt. Bei jeder wasserwirtschaftlichen Maßnahme berücksichtigen Sie die Auswirkungen des demografischen Wandels für den jeweiligen Siedlungsraum und setzen angepasste, flexible Lösungen ein. Sie setzen die mit der Maßnahme realisierbaren Klimaschutzpotenziale um. Bei Baumaßnahmen setzen Sie regelmäßig ökologische Baustoffe (insbesondere Holzbauweise) oder recycelte Baumaterialien ein. Darüber hinaus gelten je nach Förderbereich weitere spezifische Anforderungen.
Quelle: Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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