Loading...
Loading...
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Quelle: lfi-mv.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Mieterin oder Mieter in einem Wohngebäude beim Kauf und bei der Installation einer steckerfertigen Photovoltaikanlage (sogenanntes Mini-Balkonkraftwerk oder Balkon- PV -Modul) mit einem Modulwechselrichter. Sie erhalten die Förderung für Geräte, die Sie nach dem 7.11.2022 gekauft haben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 500,00 pro Photovoltaikanlage und Wohnungseinheit. Richten Sie Ihren Antrag bitte nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme Ihrer Anlage schriftlich an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Als Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum können Sie keinen Antrag mehr stellen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die Mietende in Wohngebäuden sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Photovoltaikanlage nach dem 7.11.2022 gekauft haben und in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen. Die Photovoltaikanlage muss eine Mindestleistung von 200 Watt und eine Höchstleistung von 600 Watt (Anschlussleistung) aufweisen und nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben werden. Bevor Sie den Antrag stellen, müssen die Meldungen an den Netzbetreiber sowie an das Marktstammdatenregister erfolgt sein und falls erforderlich die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümerinnen oder Wohnungseigentümer und die Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde vorliegen. Die Photovoltaikanlage muss mindestens 2 Jahre in Ihrem Eigentum verbleiben. Im Zusammenhang mit der geförderten Phtovoltaikanlage dürfen Sie keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und für die eingespeiste Strommenge auch keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nehmen. Nicht gefördert werden der Erwerb von gebrauchten Gegenständen, Prototypen und reparierten Geräten, der Weiterverkauf neuer Geräte unter Privatpersonen sowie Ausgaben für Zubehörteile und Umbausätze, Eigenleistungen, Hilfeleistungen Dritter und Eigenbau.
Quelle: Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.