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Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Quelle: lfi-mv.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) Vorhaben zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Attraktivität, Barrierefreiheit, Klimabilanz oder Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs ( ÖPNV ) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Mecklenburg-Vorpommern. Sie erhalten die Förderung für den Neu-, Um- und Ausbau und die Ausrüstung von ÖPNV -Haltepunkten, Vorhaben zur Verbesserung der Kombination und Kooperation der verschiedenen Verkehrsträger, Vorhaben als Neu-, Ausbau- und Ersatzinvestitionen (in Einzelfällen im SPNV), Investitionen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Integration neuer Beförderungsformen und Entwicklung alternativer ÖPNV -Konzepte sowie Busspuren, wenn sie dem ÖPNV dienen, Beschleunigungsmaßnahmen für den ÖPNV , insbesondere rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme, und technische Maßnahmen zur Steuerung von Lichtsignalen, Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger und förderwürdiger Infrastrukturmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie können einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent, bei Vorhaben in ländlichen Gestaltungsräumen nach dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern in der Regel bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Diese müssen mindestens EUR 20.000 betragen. Baunebenkosten werden bis zu einer Höhe von 15 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Landkreise und kreisfreie Städte, Verkehrsunternehmen sowie Verkehrsverbünde, die Dienstleistungen im ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern erbringen, Betreiber öffentlicher Eisenbahnen, die Leistungen im SPNV in Mecklenburg-Vorpommern erbringen, sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss einen Beitrag zur ?Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2 -Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft? des Operationellen Programms des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung leisten. Sie müssen die Belange von Menschen mit Behinderungen und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen soweit wie möglich berücksichtigen. Das Vorhaben darf den Inhalten der Verkehrspläne auf der Grundlage des ÖPNV -Gesetzes nicht widersprechen. Die Planung Ihres Vorhabens muss unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bau- und verkehrstechnisch regelgerecht erfolgen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Fahrzeuge und Fahrzeugausstattungen.
Quelle: Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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