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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Quelle: lagus.mv-regierung.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Kontakt- und Informationsstelle bei Maßnahmen, mit denen die Bereitschaft zur Selbsthilfe gefördert, der Zugang zur Selbsthilfe erleichtert sowie die Qualität, Stabilität und Kontinuität der Arbeit der Selbsthilfegruppen gefördert wird. Die Förderung erhalten Sie für Projekte und Maßnahmen zur Förderung sowohl gesundheitlicher als auch sozialer Selbsthilfe. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 22.500 Ihrer Personal- und Sachausgaben pro Jahr. Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens zum 31.10. des Vorjahres an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, kommunale Gebietskörperschaften, Stiftungen, Kirchen und den Kirchen gleichgestellte oder ihnen zugeordnete Körperschaften und andere rechtsfähige Trägervereine, die Träger von Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die von Ihnen angebotenen Leistungen müssen den Ratsuchenden kostenlos und ohne Rücksicht auf deren politische, weltanschauliche oder religiöse Überzeugung zur Verfügung stehen. Sie müssen den Schutz der persönlichen Daten der Ratsuchenden gewährleisten. Sie müssen einen regionalen Bedarf und ein vom Landesamt für Gesundheit und Soziales gebilligtes Konzept vorlegen. Sie müssen mit fachlich qualifiziertem Personal mit mindestens einer halben Vollzeitstelle und geeigneten Räumlichkeiten ausgestattet sein. Sie müssen eine Eigenleistung von 10 Prozent und eine gesicherte Gesamtfinanzierung gewährleisten.
Quelle: Zuwendungen an die Träger von Kontakt- und Informationsstellen zur Selbsthilfe — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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