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Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Quelle: isb.rlp.de
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Modernisierung (einschließlich einer klimagerechten Modernisierung) von vermietetem Wohnraum für Haushalte, die sich aus eigener Kraft am Markt nicht angemessen versorgen können. Sie erhalten die Förderung für folgende Bau- und Modernisierungsmaßnahmen: nachhaltige Einsparung von Energie und Wasser, Nutzung alternativer oder regenerativer Energien für Heizung und warmes Wasser, nachhaltige Erhöhung des Wohnungswerts oder Verbesserung der Wohnverhältnisse, Erweiterungsanbau an einem bestehenden Gebäude zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen oder zum Einbau eines Aufzugs, barrierefreies Wohnen, Wohnumfeldmaßnahmen (wie den Bau von Kinderspielplätzen, Grünanlagen, Stellplätzen), Instandsetzung im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen zur Modernisierung und Energieeinsparung klimagerechte Modernisierung von Wohnraum, wenn mindestens der Effizienzhausstandard 85 ( BEG ) erreicht wird. Sie erhalten die Förderung als Darlehen und Tilgungszuschuss. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 140.000 und bei einer klimagerechten Modernisierung EUR 175.000 je Wohnung. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000 je Wohnung. Für das Darlehen können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von 80 Prozent beantragen. Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt bis zu 25 Prozent des Darlehens und erhöht sich bei Erreichung mindestens des Effizienzhausstandards 85 ( BEG ) um 10 Prozent des Darlehens, ausschließlicher Verwendung ökologischer Dämmstoffe, die mit dem Umweltzeichen ?Blauer Engel?, ?natureplus? oder dem Prüfsiegel des Instituts für Baubiologie Rosenheim GmbH (IBR) zertifiziert sind, oder bei der Erreichung des Effizienzhausstandards 70 ( BEG ) um 15 Prozent des Darlehens, Erreichung des Effizienzhausstandards 55 ( BEG ) um 20 Prozent des Darlehens. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ( ISB ).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Wohnungen müssen für eine dauernde und angemessene Wohnraumversorgung bestimmt und geeignet sein, bestimmte Wohnflächenobergrenzen einhalten. Bei Neuvermietung müssen die Mieterinnen und Mieter eine Wohnberechtigungsbescheinigung nach Paragraf 17 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) vorlegen. Das Einkommen der Mieterinnen und Mieter darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Ihre Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren müssen der Norm DIN 1840 Teil 2 entsprechen. Bei Energieeinsparmaßnahmen müssen Sie die baurechtlichen Vorschriften, vor allem die Energieeinsparverordnung, beachten. Sie müssen die Mietpreis- und Belegungsbindungen einhalten und dürfen mit der Maßnahme nicht vor der Förderzusage beginnen. Wenn Sie einen Antrag für eine klimagerechte Modernisierung stellen, müssen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten einbeziehen.
Quelle: Wohnraumförderung ? Modernisierung von Mietwohnungen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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