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Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Quelle: isb.rlp.de
Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ( ISB ) unterstützen Sie als Privatperson beim Bau oder Kauf von Wohneigentum zur Selbstnutzung, wenn Sie sich aus eigener Kraft am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Die Förderung gliedert sich in 2 Schwerpunkte. Sie erhalten das ISB -Darlehen ?Wohneigentum? für Neubau, Ersterwerb innerhalb von 2 Jahren nach Bezugsfertigkeit, Ersatzneubau innerhalb von 18 Monaten nach Abriss, Ankauf, Ankauf mit baulichen Maßnahmen, Ausbau, Umwandlung, Umbau und Erweiterung, das ISB -Darlehen ?Erwerb von Genossenschaftsanteilen? für die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen, sodass Sie Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft werden und damit das Anrecht erwerben, gegebenenfalls eine Wohnung der Genossenschaft zu beziehen. Die Förderung gilt für eine Wohnung, die Sie selbst nutzen, entweder eine abgeschlossene Wohnung in einem Gebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen oder eine Eigentumswohnung. ISB -Darlehen ?Wohneigentum?: Sie erhalten die Förderung als Grund- und als Zusatzdarlehen, wenn Sie sozialen und städtebaulichen Aspekten Rechnung tragen. Die Höhe des Grunddarlehens beträgt bis zu 30 Prozent, die Höhe der Zusatzdarlehen jeweils 5 Prozent der Gesamtkosten. Der Darlehenshöchstbetrag ist abhängig von der Fördermietenstufe und liegt zwischen EUR 150.000 und EUR 190.000. Für das 3. und jedes weitere Kind in Ihrem Haushalt erhöht sich dieser Betrag jeweils um 10 Prozent. Darüber hinaus können Sie, abhängig von Ihrem Einkommen, einen Tilgungszuschuss von bis zu 5 Prozent beziehungsweise bis zu 7,5 Prozent auf das ISB -Darlehen bekommen. Der Tilgungszuschuss erhöht sich bei Erreichung mindestens des Effizienzhausstandards 55 ( BEG ) um 2,5 Prozent des Darlehens. ISB -Darlehen ?Erwerb von Genossenschaftsanteilen?: Sie erhalten die Förderung als Darlehen von bis zu 80 Prozent der Kosten für die Geschäftsanteile, höchstens jedoch EUR 50.000. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000. Für die Darlehen in beiden Förderschwerpunkten können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von bis zu 80 Prozent für den Förderzeitraum beantragen. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Baubeginn beziehungsweise höchstens 2 Monate nach Abschluss Ihres Kaufvertrags über die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ( ISB ).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Eheleute und Alleinerziehende, die Partnerinnen und Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie die Partnerinnen und Partner von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nach Paragraf 13 Absatz 2 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) um nicht mehr als 60 Prozent übersteigt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Wohnung muss in Rheinland-Pfalz liegen, die vorgeschriebenen Wohnflächenobergrenzen einhalten, einen ausreichenden Wohn- und Wiederverkaufswert haben und während der Darlehenslaufzeit von Ihnen selbst genutzt werden. In Wohnprojekten können auch Gemeinschaftsräume gefördert werden, wenn Sie die Wohnflächenobergrenzen nicht überschreiten. Sie müssen Eigenkapital in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten oder der gezeichneten Genossenschaftsanteile beisteuern. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Wohnobjekte, bei denen der Abschluss des Kaufvertrags länger als 2 Monate zurückliegt, begonnene oder bereits abgeschlossene Vorhaben und der Erwerb von Wohneigentum von Verwandten in gerader Linie.
Quelle: Wohnraumförderung ? Bildung von selbst genutztem Wohnraum und Erwerb von Genossenschaftsanteilen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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