Loading...
Loading...
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Quelle: projektfoerderung.de
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie mit Zuschüssen aus Zweckerträgen aus ?Bingo! Die Umweltlotterie? von NordwestLotto Schleswig-Holstein, wenn Ihr Vorhaben im Sinne der Agenda 2030 die nachhaltige Entwicklung in Schleswig-Holstein und weltweit zum Ziel hat. Sie bekommen die Förderung vor allem Projekte und Maßnahmen in folgenden Bereichen: Natur-, Umwelt- und Tierschutz, Natur- und Umwelterziehung, Natur- und Umweltbildung, Entwicklungszusammenarbeit sowie Globales Lernen und interkulturelle Bildungsarbeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Sei müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 15 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten erbringen. Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich an die Bingo-Projektförderung.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind uneigennützig tätige beziehungsweise als gemeinnützig anerkannte Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes, Initiativen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung ( gGmbH ), Verbände, Stiftungen des Privatrechts, kirchliche Einrichtungen (wie Weltläden, Partnerschaften), soweit deren Trägern der Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften zuerkannt worden ist. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen in Schleswig-Holstein ansässig sein oder Ihren Wirkungskreis im Land haben. Ihr Projekt muss einen regionalen Bezug zu Schleswig-Holstein haben. Planen Sie ein Projekt der Entwicklungszusammenarbeit, muss die Integration und Stärkung der Rolle der Frau sowie die nachhaltige Entwicklung der Kinder durch Bildung und Ausbildung Eingang finden . Ihr Projekt darf nicht länger als 2 Jahre dauern. Sie müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung mit dem Projekt beginnen. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Maßnahmen, zu deren Durchführung eine gesetzliche Verpflichtung besteht (beispielsweise Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen), die institutionelle Förderung von Einrichtungen, Projekte mit Schwerpunktsetzung im Bereich der klassischen humanitären Hilfe beziehungsweise der Katastrophenhilfe, selbstständige Fachgutachten, Untersuchungen, Studien und Veranstaltungen und so weiter ohne unmittelbaren Projektbezug.
Quelle: Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie für Umwelt und Entwicklung — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenDie Quellseite wurde noch nicht verglichen. Behandeln Sie jedes Datum auf dieser Seite als ungeprüft.