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Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Quelle: stmas.bayern.de · Link erreichbar, geprüft am 2. Okt. 2026
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als finanzschwache oder vor besonderen demografischen Herausforderungen stehende Kommune bei finanziellen Mehrbelastungen, die Ihnen aufgrund der Kofinanzierung eines Mehrgenerationenhauses im Rahmen des ?Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus. Miteinander ? Füreinander? entstehen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich EUR 5.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie bekommen für das von Ihnen kofinanzierte Mehrgenerationenhaus eine Bundesförderung nach dem ?Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander ? Füreinander?. Das Mehrgenerationenhaus muss sich entweder in einer finanzschwachen Kommune oder einer Kommune befinden, die vor besonderen demografischen Herausforderungen steht. Finanzschwach sind Sie als Kommune, wenn Ihre Finanzkraft im Jahr 2021 weniger als 85 Prozent des Gemeindegrößenklassendurchschnitts betrug. Vom demografischen Wandel besonders betroffen sind Sie als Kommune, wenn der Bevölkerungsanteil junger Menschen unter 18 Jahren bis 2033 um mehr als 15 Prozent sinkt oder der Anteil der über 65-Jährigen über 25 Prozent ansteigt oder der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2023 über 33 Prozent beträgt. Sie erbringen einen Eigenanteil von mindestens EUR 5.000 pro Jahr.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — ; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt
Status: nicht belegt
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