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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Quelle: fachstelle-foerdermittel.kbs.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Unternehmen und Verwaltungen, die innovative Arbeitsansätze entwickeln und erproben. Gefördert werden partizipativ gestaltete Projekte, die innovative Antworten auf den technologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Wandel der Arbeitswelt hervorbringen. Im Kontext der Initiative ?Neue Qualität der Arbeit? bearbeiten Sie Fragestellungen zu den 4 INQA-- Initiative Neue Qualität der Arbeit -Themenfeldern ?Führung?, ?Chancengleichheit & Diversity?, ?Gesundheit? sowie ?Wissen und Kompetenz?. Die Richtlinie ?Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-- Initiative Neue Qualität der Arbeit -Experimentierräume? bildet einen allgemeinen Förderrahmen . Es wurden zwei Förderaufrufe zu den Themenfeldern und Zielen der INQA-- Initiative Neue Qualität der Arbeit veröffentlicht. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von meistens bis zu 24 Monaten. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Das BMAS benennt einen Dienstleister als programmumsetzende Stelle in dem jeweiligen Förderaufruf. In den Förderaufrufen werden zudem die Förderschwerpunkte, die maximale Höhe der Zuwendungen, die Fördertermine und das Antragsverfahren weiter konkretisiert. Die Förderaufrufe werden auf dem Webportal der Initiative Neue Qualität der Arbeit veröffentlicht (siehe weiterführende Links). Ende 2027 wird das Programm INQA-- Initiative Neue Qualität der Arbeit -Experimentirräume ganz eingestellt.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, Vereinigungen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Bildungseinrichtungen und landesunmittelbare und kommunale juristische Personen des öffentlichen Rechts. Weitere Voraussetzungen: Sie bearbeiten Ihr Vorhaben auf betrieblicher Ebene und beteiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehungsweise ihre Interessenvertretungen. Sie entwickeln und erproben innovative Lösungen. Sie gewährleisten den nachhaltigen Transfer der Ergebnisse in die betriebliche Praxis. Externe Einrichtungen werden Ihr Vorhaben begleiten und evaluieren. Sie haben die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.
Quelle: Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-- Initiative Neue Qualität der Arbeit -Experimentierräume — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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