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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Quelle: ptka.kit.edu · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Programmerklärung noch nicht belegt. Prüfe die aktuelle amtliche Quelle.
Antragsberechtigt: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen; Fördergebiet: DE-BW
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
wörtlicher Richtlinienauszug, als Quellenkontext zugeordnet.
Umweltforschung in Baden-Württemberg (BWPLUS) Ziel und Gegenstand Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Programms BWPLUS (Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung) Projekte der anwendungsorientierten Umweltforschung, die einen relevanten Bezug zu Baden-Württemberg aufweisen. In Einzel- oder Verbundvorhaben sollen natur- und sozialwissenschaftliche, technische und methodische Problemlösungen entwickelt werden. Die Schwerpunkte liegen in folgenden Bereichen: nachhaltige Bioökonomie im urbanen und industriellen Raum, erneuerbare Energien, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Digitalisierung, Netze und Speicher, Umwelt und Ökosysteme, Wärmewende, Wasserstoffwirtschaft und -forschung. Ziel ist es, wissenschaftlich fundierte Grundlagen für umweltpolitische Entscheidungen bereitzustellen sowie Wege und Methoden zur Sicherung der ökologischen Lebensgrundlagen aufzuzeigen. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind grundsätzlich wissenschaftliche Forschungseinrichtungen sowie in Verbundprojekten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Kommunen und andere rechtsfähige Partner. Voraussetzungen Der Antragsteller muss den innovativen Lösungsansatz, die wissenschaftlich-technische Qualität und die zu erwartende Breitenwirksamkeit (Übertragbarkeit) des Projektes nachweisen. An einem Verbundprojekt müssen mindestens eine wissenschaftliche Forschungseinrichtung und ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt sein. Im Rahmen von Verbundprojekten ist ein Koordinator des Verbundprojekts zu benennen. Es wird die Bereitschaft erwartet, Ergebnisse zu Kolloquien und Seminaren beizutragen. Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100 Prozent der projektbezogenen Ausgaben beziehungweise Kosten. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können in Verbundprojekten mit maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Die Laufzeit der Projekte soll im Regelfall 3 Jahre nicht überschreiten. Antragsverfahren Das Verfahren ist zweistufig. Projektskizzen oder Anträge sind im Rahmen regelmäßiger Ausschreibungen unter Verwendung der Vordrucke bei dem vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg beauftragten Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Projektträger Karlsruhe ( PTKA -BWP) einzureichen. Aktuelle Ausschreibungen sowie weiterführende Informationen, Formulare und Hinweise sind im Internet abrufbar. Quelle Informationen des Projektträgers Karlsruhe Baden-Württemberg Programme ( PTKA -BWP), Stand März 2023.
Quelle: Umweltforschung in Baden-Württemberg (BWPLUS) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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