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Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Quelle: leader.landwirtschaft-bw.de
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Ihr öffentliches oder privates Vorhaben, das in einer LEADER-Aktionsgruppe (LAG) in einem abgegrenzten Fördergebiet (LEADER-Aktionsgebiet) auf der Basis regionaler Entwicklungsstrategien initiiert und durch das Entscheidungsgremium der LAG ausgewählt wird. Gefördert wird Ihr Vorhaben unter anderem über folgende Programme: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), Landschaftspflegerichtlinien (LPR), innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum ( VwV ? IMF). In LEADER gefördert werden Projekte zur Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien: Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen, Fremdenverkehr, Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung, Dorferneuerung und -entwicklung, wirtschaftliche Inwertsetzung des ländlichen Erbes, Projekte im Bereich Kunst und Kultur, Naturschutz ? Erhaltung und Verbesserung des natürlichen Erbes und Entwicklung der Naturlandschaft (LPR), Erschließung neuer Geschäftsfelder, Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Beruf sowie die Förderung der Zusammenarbeit unterschiedlichster Kooperationspartner, um wohnortnahe Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen im Ländlichen Raum zu schaffen (IMF). Darüber hinaus werden Konzeption, Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen zwischen den LEADER-Aktionsgruppen im Rahmen der gebietsübergreifenden (innerhalb Deutschlands) und transnationalen (europäisches Ausland) Zusammenarbeit sowie Einrichtung und Betrieb der LEADER-Regionalmanagements und Sensibilisierungsmaßnahmen gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Maßnahme ab. Die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens dürfen höchstens EUR 1 Million betragen. Je nach Vorhaben gelten besondere Bagatellgrenzen. Das Antragsverfahren richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben. Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts stellen Projektanträge im Rahmen regelmäßiger Projektaufrufe beim Regionalmanagement der jeweils zuständigen LEADER-Aktionsgruppe. Anschließend entscheidet der Auswahlausschuss der LEADER-Aktionsgruppen über die Förderwürdigkeit der Projekte und leitet die ausgewählten Projektanträge an das zuständige Regierungspräsidium (Bewilligungsstelle) weiter. Nach positiver Prüfung fordert die Bewilligungsstelle Sie zur Einreichung eines Förderantrags auf.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg sowie LEADER-Aktionsgruppen aus Baden-Württemberg, soweit sie als eingetragener Verein, Bürgerstiftung oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen das Vorhaben im Gebiet einer oder mehrerer der insgesamt 18 LEADER-Aktionsgruppen durch. Ihr Vorhaben ist einem Handlungsfeld nach dem regionalen Entwicklungskonzept zugeordnet und leistet einen Beitrag zu dessen Umsetzung. Es liegt ein positiver Beschluss der zuständigen LEADER-Aktionsgruppe auf der Grundlage des von ihr festgelegten Projektauswahlverfahrens einschließlich der Projektauswahlkriterien vor. Je nach Vorhaben gelten besondere Zweckbindungsfristen.
Quelle: Umsetzung der Entwicklungsstrategie LEADER 2014?2020 ( VwV LEADER) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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