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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Quelle: mud-tierschutz.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ( BMEL ) unterstützt Sie bei dem Transfer von Forschungsergebnissen zum Tierschutz in die landwirtschaftliche Praxis. Sie erhalten einen Zuschuss für Projekte zu folgenden fachlichen Aspekten: tierschutzrelevante Schwachstellen im Zusammenhang mit der Vermeidung nichtkurativer Eingriffe, Schwachstellen in der Tierhaltung, die zum vermehrten Auftreten von Krankheiten führen können, die den Einsatz von Antibiotika nötig machen, Schwachstellen hinsichtlich der Stalltechnik (in Bezug auf den Tierschutz), der Umweltwirkung und der Hygiene Bei Wissenstransfer- und Demonstrationsprojekten sollten Sie auch einbeziehen: die Analyse des Wissenstransfers an sich, die ökonomische Bewertung der auf Praxisebene konkret umgesetzten Maßnahmen sowie die Bewertung der Zielerreichung. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für höchstens 3 Jahre. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einzelfall ab. Berücksichtigt werden dabei der Subsidiaritätsgrundsatz und das wirtschaftliche Eigeninteresse. Sie können den Zuschuss mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren, sofern Sie dabei die beihilferechtlichen Höchstgrenzen nicht überschreiten. Ihren Antrag richten Sie an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ( BLE ).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Anbieter des Wissenstransfers und der Informationsmaßnahmen sowie kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU als Demonstrationsbetriebe im Rahmen eines produktunabhängigen Wissenstransfers mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie können Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen nachweisen. Sie verfügen über die notwendige Qualifikation. Ihre Maßnahme wird noch nicht in der Praxis angeboten. Ihre Maßnahme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der bisherigen Informationsmaßnahmen und des Wissenstransfers oder beschreitet neue Wege. Ihre Maßnahme führt in der Nutztierhaltung in wesentlichen Aspekten zur Verbesserung des Tierschutzes über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus. Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU , Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben.
Quelle: Transfer neuer Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die landwirtschaftliche Praxis im Kontext der Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz für kleine und mittlere Unternehmen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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