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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Quelle: mluk.brandenburg.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Erschließung und Pflege von Märkten und bei dem Absatz Ihrer Produkte aus dem landwirtschaftlichen, ernährungswirtschaftlichen und gartenbaulichen Bereich. Sie erhalten die Förderung für Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Märkten, Vorhaben zur Absatzförderung mit endbegünstigten Unternehmen: Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsständen auf Messen, Ausstellungen und Märkten, Projekte zur Absatzförderung mit überregionalem Charakter, Verbraucherinformationen zu land- und ernährungswirtschaftlichen Produkten, Durchführung von Leistungsschauen berufsständischer Organisationen sowie Präsentation ländlichen Brauchtums sowie Berufswettbewerbe. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Maßnahme. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme berufsständische Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus, Unternehmen, Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus im Auftrag der endbegünstigten Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus, Veranstalter regionaler landwirtschaftlicher Messen und Ausstellungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Endbegünstigte und Endbegünstigter müssen Sie Ihren Sitz oder eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben. Regionale landwirtschaftliche Messen und Ausstellungen müssen Sie im Land Brandenburg veranstalten. An Gemeinschaftsständen auf internationalen, nationalen und regionalen Messen, Ausstellungen und Märkten sowie Projekten zur Absatzförderung mit überregionalem Charakter müssen Sie mit mindestens 4 weiteren Unternehmen teilnehmen.
Quelle: Teilnahme an landwirtschaftlichen Messen, Ausstellungen und Maßnahmen der Absatzförderung — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
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