Loading...
Loading...
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Quelle: lgl.bayern.de
Der Freistaat Bayern gewährt Stipendien an Studierende der Humanmedizin. Sie bekommen das Stipendium, wenn Sie nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums für eine Dauer von mindestens 5 Jahren im ländlichen Raum als Ärztin beziehungsweise Arzt tätig werden. Das Stipendium dient Ihnen zur Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Studium anfallen. Die Höhe des Stipendiums beträgt EUR 600,00 monatlich und kann Ihnen bis zum Ende Ihres Medizinstudiums, jedoch längstens für einen Zeitraum von 4 Jahren gewährt werden. Sie können das Stipendium nur ein einziges Mal beantragen. Richten Sie bitte Ihren Antrag an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Studierende der Humanmedizin ab dem 3. Studienjahr, die an einer Hochschule in Deutschland oder einer geprüften und anerkannten Hochschule mit Sitz in der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit mindestens einem Kooperationspartner in Bayern eingeschrieben sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Fördergebiet ist der ländliche Raum entsprechend der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP). Wenn Sie an einer geprüften und anerkannten Hochschule mit Sitz in der Europäischen Union eingeschrieben sind, müssen Sie mindestens die Hälfte der Gesamtstudiendauer, gemessen an der Regelstudienzeit, an dem Standort des bayerischen Kooperationspartners absolvieren. Sie verpflichten sich, Ihre fachärztliche Weiterbildung innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Medizinstudiums im ländlichen Raum aufzunehmen sowie dort vollständig zu absolvieren, nach erfolgreichem Abschluss Ihrer fachärztlichen Weiterbildung innerhalb von 6 Monaten und für mindestens 5 Jahre im ländlichen Raum als Ärztin oder Arzt tätig zu sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Studierende, die einen Studienplatz über das Verfahren der Landarztquote Bayern sowie einen Studienplatz über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Bayern gemäß dem Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz erhalten haben.
Quelle: Stipendien zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum (Medizinstipendienrichtlinie ? MedStipR) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-02 verglichen.