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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Quelle: lfp.bayern.de · Link erreichbar, geprüft am 2. Okt. 2026
Der Freistaat Bayern gewährt Stipendien für Studierende eines primärqualifizierenden Studiengangs Pflege an einer staatlichen oder kirchlichen bayerischen Hochschule. Das Stipendium dient Ihnen ab dem 2. Semester längstens für 36 Monate zur Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Studium anfallen. Die Höhe des Stipendiums beträgt EUR 600,00 monatlich. Sie können das Stipendium nur ein einziges Mal beantragen. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Semesterbeginn für das kommende Semester an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Studierende eines primärqualifizierenden Studiengangs Pflege an einer staatlichen oder kirchlichen bayerischen Hochschule. Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Sie müssen ab dem 2. Semester in einem primärqualifizierenden Pflegestudium an einer staatlichen bayerischen Hochschule oder in einem staatlich anerkannten solchen Studiengang an einer kirchlichen Hochschule in Vollzeit eingeschrieben sein. Sie absolvieren an einer anerkannten bayerischen Hochschule mindestens die Hälfte der Gesamtstudiendauer sowie der Praxiseinsätze gemessen an der Regelstudienzeit im Freistaat Bayern. Sie verpflichten sich, innerhalb von 6 Monaten nach erfolgreichem Abschluss eines primärqualifizierenden Studiengangs Pflege (Abschluss: Bachelor of Science ) oder eines einschlägigen konsekutiven Masterstudiengangs (Abschluss: Master of Science oder Master of Arts ) eine pflegerische oder qualifikationsentsprechende Tätigkeit in einer Einrichtung der Akutpflege, ambulanten oder stationären Langzeitpflege, im psychiatrischen oder pädiatrischen Versorgungsbereich im Freistaat Bayern aufzunehmen und dort mindestens eine 36-monatige sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit im Mindestumfang von 50 Prozent einer Vollzeittätigkeit innerhalb eines Zeitraumes von 72 Monaten aufrechtzuerhalten. In Härtefällen ist eine Fristverlängerung oder Verkürzung der Bindungsdauer möglich. Sie legen dem Bayerischen Landesamt für Pflege zu jedem Semesterbeginn eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vor.
Quelle: Stipendien zur Steigerung der Studentenanzahl in primärqualifizierenden Pflegestudiengängen (Pflegestipendienrichtlinie ? PflStipR) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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