Loading...
Loading...
Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Quelle: 2021-27.efre-bw.de
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE 2021?2027) den Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien in den Bereichen ?Forschungsinfrastrukturen und Innovationszentren? sowie ?Forschungs- beziehungsweise Prototypenvorhaben? an den Hochschulen des Landes. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Erweiterung oder Neubau von Forschungsbauten sowie deren Erstausstattung, um neue Forschungsfelder zu erschließen, Anschaffung von Forschungsgroßgeräten, um die jeweiligen Forschungsschwerpunkte an den Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften zu stärken und neue Forschungsfelder zu erschließen, Aufbau von regionalen Innovationszentren an staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften, um besser mit regionalen Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen) und gegebenenfalls weiteren Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zusammenzuarbeiten und den wechselseitigen Wissens- und Technologietransfer zu stärken, Verbundprojekte von Hochschulen für angewandte Wissenschaften und kleinen oder mittelständischen Unternehmen, Verbänden oder Kommunen im Rahmen des Programms für Angewandte Nachhaltigkeitsforschung an baden-württembergischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ?PAN BW HAW?, Entwicklung von Prototypen aus allen Forschungsbereichen in Baden-Württemberg, um die Machbarkeit und Umsetzbarkeit sowie das Innovationspotenzial und die Marktfähigkeit von Forschungsergebnissen durch die Entwicklung von Prototypen systematisch unter Beweis zu stellen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der EFRE -Fördersatz beträgt bis zu 40 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Die Umsetzung der Förderung erfolgt durch Förderaufrufe, die auf der Internetseite des EFRE -Programms Baden-Württemberg 2021?2027 veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie die in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Antragsfristen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die L-Bank . Zuständig ist das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben staatliche Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), außeruniversitäre Forschungsinstitute der Max-Planck-Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft sowie Forschungseinrichtungen der Innovationsallianz Baden-Württemberg e.V. mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es gelten die Bestimmungen des EFRE -Zuwendungsverfahrens ? VEZ 2021?2027. Ihr Vorhaben muss ein hohes Innovationspotenzial aufweisen, einen Beitrag zur Innovationsstrategie des Landes leisten und einen Bezug zu den darin benannten Zukunftsfeldern haben, dazu beitragen, die Querschnittsziele des EFRE -Programms 2021?2027 ? Charta der Grundrechte, Gleichstellung von Männern und Frauen, Nichtdiskriminierung und nachhaltige Entwicklung ? zu erreichen, zum spezifischen Ziel i) Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien des EFRE -Programms 2021?2027 beitragen. Die Zweckbindungsfrist beträgt für Neu- und Erweiterungsbauten 15 Jahre, für mit der Förderung beschaffte sonstige Anlagegüter 5 Jahre. Je nach Vorhaben gelten weitere spezifische Voraussetzungen.
Quelle: Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen ( EFRE FEIH 2021?2027) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenDie Quellseite wurde noch nicht verglichen. Behandeln Sie jedes Datum auf dieser Seite als ungeprüft.