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BMWE (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Quelle: bafa.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Projekte, die zu einer erfolgreichen Transformation der Kohleregionen beitragen. Ihr Vorhaben soll dazu beitragen, die Kohleregionen zu international sichtbaren Modellregionen einer treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung zu machen. Sie können eine Förderung in folgenden Kategorien erhalten: 1) Vernetzung 2) Wissens- und Technologietransfer 3) Beratung 4) Qualifikation / Aus- und Weiterbildung 5) Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen 6) Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften 7) Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis 8) Außenwirtschaft 9) Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses 10) Stärkung unternehmerischen Handelns 11) Innovative Ansätze 12) Transformationstechnologien Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie können bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben oder Kosten bekommen. Die Laufzeit beträgt bis zu 4 Jahren und kann um bis zu weitere 4 Jahre verlängert werden. Bitte nehmen Sie bei Anträgen mit überwiegend investivem Charakter (mehr als 50 % ) in den Förderkategorien 4, 10 und 11 vor Antragseinreichung Kontakt mit der eingebundenen Stelle beim Land und dem BMWE auf, um eine generelle Förderwürdigkeit abzustimmen. Weitere Informationen zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem weiterführenden Link.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Gesamtfinanzierung Ihres Projektes muss gesichert sein. Sie müssen mindestens einen Eigenanteil in Form einer Geldleistung in Höhe von 10 % erbringen. Von der Förderung ausgeschlossen sind: Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Nr. 18 AGVO , Unternehmen, die einer Rückforderung von Beihilfen der EU nicht Folge geleistet haben, Antragsstellende mit Sitz im Ausland ohne Niederlassung in Deutschland, Unternehmen, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat.
Quelle: Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.