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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Quelle: lfp.bayern.de · Link erreichbar, geprüft am 2. Okt. 2026
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei Projekten, die der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen im sozialen Nahraum dienen und Pflegebedürftigen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch ( SGB XI), von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen sowie deren An- und Zugehörigen zur Stärkung der häuslichen Pflege zugutekommen. Ebenfalls sind Projekte zur Vernetzung von pflegerischen Angeboten förderfähig. Sie bekommen die Förderung vor allem für folgende Maßnahmen: Aufbau und Begleitung von Genossenschaften in Pflegekontexten, Etablierung von Gute-Pflege-Lotsen in den Kommunen und deren Unterstützung, Schaffung von Pflegekrisendiensten, Schaffung von pflegepräventiven Angeboten, konzeptionelle Stärkung und Weiterentwicklung der Angebote von Verhinderungspflege, der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege, Vernetzung pflegerischer Angebote verschiedener Leistungserbringer sowie Modellprojekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für eine Förderdauer von bis zu 3 Jahren. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für finanzschwache Kommunen, in denen 50 oder mehr Leistungsempfangende, die Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben, je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben, bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kommunen, in denen 50 oder mehr Leistungsempfangende, die Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben, je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben, bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kommunen, in denen weniger als 50 Leistungsempfangende, die Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben, je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 5.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis spätestens 1.3. beziehungsweise 1.9. eines jeden Jahres an das Bayerische Landesamt für Pflege, Referat 42.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Kommunen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Gesamtbeschreibung des geplanten Projekts mit fachlicher Konzeption vorlegen. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erbringen.
Quelle: Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum (Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern ? GutePflegeFöR) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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