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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Quelle: stmb.bayern.de · Link erreichbar, geprüft am 2. Okt. 2026
Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Bundes und der Europäischen Union städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen. Schwerpunkte der Förderung sind: Stärkung der Innenstädte und Ortsmitten sowie von Stadtteilzentren, Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialem, ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf sowie Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten, insbesondere bei Brachflächen und Gebäudeleerständen. Sie bekommen die Förderung für die Vorbereitung der Erneuerung, Ordnungsmaßnahmen (zum Beispiel Erwerb von Grundstücken, Bodenordnung), Baumaßnahmen (zum Beispiel Modernisierung/Instandsetzung, Neubebauung/Ersatzbauten, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen) sowie kommunale Programme und sonstige Vergütungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt 60 Prozent der förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahme und soll 50 Prozent der Kosten der Gesamtmaßnahme nicht überschreiten. Das Antragsverfahren ist mehrstufig. Als Gemeinde richten Sie Ihren Antrag zunächst an die zuständigen Regierungen. Nach der Ermittlung des Förderbedarfs treffen diese eine Vorauswahl für die Einplanung in das Jahresprogramm. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr stellt die Programmvorschläge der Regierungen zu jährlichen Landesprogrammen zusammen und gibt sie bekannt. Die Regierungen teilen Ihnen den jeweiligen Förderrahmen mit und fordern Sie unter angemessener Fristsetzung zur Einreichung der noch erforderlichen Bewilligungsanträge und -unterlagen auf. Antragsformulare sowie weitere Informationen erhalten Sie bei dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Städtebauförderung in Bayern erfolgt im Rahmen folgender Programme: Lebendige Zentren ? Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LZP), Sozialer Zusammenhalt ? Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP), Wachstum und nachhaltige Erneuerung ? lebenswerte Quartiere gestalten (WEP) und Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (IVS).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind die Gemeinden in Bayern. Sie können die Städtebauförderungsmittel zusammen mit ihrem Eigenanteil an Dritte weiterbewilligen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre städtebauliche Gesamtmaßnahme muss in ein Förderungsprogramm aufgenommen und das städtebauliche Erneuerungsgebiet muss förmlich festgelegt worden sein. Für das Gebiet muss im Regelfall ein integriertes städtebauliches Erneuerungskonzept (ISEK) bestehen. Sie müssen die Finanzhilfen zur Städtebauförderung nach dem besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs (BauGB) einsetzen. Fördergegenstand ist jeweils die städtebauliche Gesamtmaßnahme als Einheit im Sinne des BauGB. Ausschließlich mit Landes- und EU -Mitteln werden zusätzlich auch städtebauliche Einzelvorhaben gefördert.
Quelle: Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien ? StBauFR) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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