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Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Quelle: mlw.baden-wuerttemberg.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Baden-Württemberg fördert Sie als Gemeinde mit Unterstützung des Bundes bei der Umsetzung von städtebaulichen Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Sie können die Förderung für folgende Maßnahmen bekommen: Vorbereitung der Erneuerung, Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen, Maßnahmen anderer Finanzierungsträger, Vergütungen für Beauftragte, Kosten beim Abschluss der städtebaulichen Erneuerung sowie Kosten für die Aufstellung eines städtebaulichen und eines integrierten Entwicklungskonzepts. Die Förderung erfolgt ? neben dem Landessanierungsprogramm (LSP) aus Landesmitteln ? im Rahmen folgender Programme: Lebendige Zentren ? Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LZP), Sozialer Zusammenhalt ? Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP) und Wachstum und nachhaltige Erneuerung ? lebenswerte Quartiere gestalten (WEP). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 60 Prozent des festgelegten Förderrahmens. Richten Sie bitte Ihren Antrag im Rahmen von jährlichen Ausschreibungsrunden zu den vorgegebenen Antragsfristen digital über das zuständige Regierungspräsidium an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Gemeinden sowie Zweck- und Planungsverbände, die eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme durchführen. Wurde eine Stadt oder Gemeinde in das Förderprogramm aufgenommen, so können Eigentümerinnen und Eigentümer/Investorinnen und Investoren, die ein förderfähiges Vorhaben durchführen wollen, bei der Stadt oder Gemeinde eine Förderung beantragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Fördergegenstand ist jeweils die städtebauliche Gesamtmaßnahme als Einheit im Sinne des Baugesetzbuchs (BauGB). Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme muss in ein Förderungsprogramm aufgenommen und das städtebauliche Erneuerungsgebiet förmlich festgelegt worden sein. Das Grundstück oder die Einzelmaßnahme muss im festgelegten Gebiet liegen, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Quelle: Städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien ? StBauFR) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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