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Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Quelle: foerderdatenbank.de
Das Land Sachsen fördert mit Unterstützung des Bundes die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen. Die Förderung erhalten Sie in folgenden Teilprogrammen: Lebendige Zentren ? Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LPZ), Sozialer Zusammenhalt ? Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP), Wachstum und nachhaltige Erneuerung ? Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP). Sie erhalten die Unterstützung für städtebauliche Gesamtmaßnahmen in räumlich abgegrenzten Fördergebieten mit städtischen Strukturen, die aus einem Bündel von Einzelmaßnahmen bestehen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 2 Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten. Für die jeweiligen Programme gelten unterschiedliche Förderhöhen. Reichen Sie Anträge für Neuaufnahmen in die Städtebauförderung sowie Fortsetzungsmaßnahmen zu festgelegten Terminen über das Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank ein.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Kommunen können die Mittel an Dritte weiterleiten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie bereiten die Gesamtmaßnahme planerisch in Bezug auf die aktuellen städtebaulichen Missstände und Funktionsverluste und die erreichbaren Ziele vor. Dazu legen Sie Einzelmaßnahmen fest, beteiligen die Träger öffentlicher Belange und prüfen die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Für die jeweiligen Städtebauförderprogramme müssen Sie weitere Voraussetzungen beachten.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — ; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Der Link führt zur amtlichen Sammlung. Programmwebsite und Antragstelle sind nicht belegt.
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