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Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Sportorganisation bei Ihren Aktivitäten zur Pflege des Verbands- und Vereinssports. Sie erhalten eine Grundförderung (pauschaler Aufwendungsersatz) und eine Projektförderung für Einzelmaßnahmen. In folgenden Bereichen werden Einzelmaßnahmen besonders gefördert: Breitensport in Vereinen und Verbänden (beispielsweise die Anschaffung von Sportgeräten, die Ausrichtung von Meisterschaften und Sportveranstaltungen), Leistungs- und Spitzensport (zum Beispiel Lehrgänge der Förder- und Leistungsgruppen, der Kauf von Geräten und Lehrmitteln für Stützpunkte und Fördergruppen, Verpflegungskosten), Ausbildungs- und Lehrwesen (wie die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern oder Lehrkräften für die Ausbildung), Förderung der Sportjugend (Lehrgänge für Jugendleiter und Jugendsportler). Der Bau von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen ist Gegenstand der Sportanlagen-Förderung, eines anderen Förderprogramms. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Damit die nötigen Mittel im Landeshaushalt veranschlagt werden können, müssen Sie als (Landes-)Sportbund dem Ministerium des Innern und für Sport spätestens bis zum 31.3. vorläufige Haushaltspläne (Soll-Zahlen) eines jeden Aufstellungsjahres vorlegen. Ihren Antrag auf Grund- und Projektförderung reichen Sie ebenfalls beim Ministerium ein.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt ist der Landessportbund Rheinland-Pfalz e.V. oder sein Rechtsnachfolger. Begünstigte sind die dem Landessportbund angeschlossenen Sportorganisationen sowie die ihnen angehörenden Vereine. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Landessportbund müssen Sie mit Ihren angeschlossenen Organisationen Zuwendungsverträge abschließen, bevor Sie die Mittel zur Projektförderung und des pauschalen Aufwendungsersatzes (Grundförderung) weiterleiten. Sie müssen angemessene und zumutbare Eigenleistungen zur Erledigung Ihrer Aufgaben erbringen. Aus staatlichen Fördermitteln dürfen Sie nur unter besonderen Voraussetzungen Rückstellungen und Rücklagen bilden. Sie dürfen mit der Maßnahme vor der Förderzusage nicht beginnen. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Projekte und Maßnahmen mit vorrangig kommerziellem Ansatz (wie die Vermittlung und Durchführung von Urlaubsreisen, Durchführung und Förderung von Maßnahmen des Profisports), schulsportliche Veranstaltungen, Sponsoring sowie Preisgelder.
Quelle: Sportförderrichtlinie — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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