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Fördergeber nicht belegt
Quelle: quartiersmanagement-berlin.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Berlin fördert bauliche und soziointegrative Maßnahmen zur integrierten Quartiersentwicklung durch 3 Quartierfonds: Baufonds, Projektfonds und Aktionsfonds. Sie erhalten die Förderung in den Handlungsfeldern Integration und Nachbarschaft, Bildung, Öffentlicher Raum, Gesundheit und Bewegung sowie Beteiligung, Vernetzung und Kooperation mit Partnern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für Bezirke bis zu 100 Prozent. Bei privaten Antragstellern beträgt der Eigenanteil mindestens 10 Prozent. Richten Sie Ihren Förderantrag an das zuständige Bezirksamt.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt, Text gekürzt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Gekürzt; wörtlicher Richtlinienauszug, als Quellenkontext zugeordnet.
Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fördermitteln im Programm Sozialer Zusammenhalt (VV SoZus 2021) Bekanntmachung vom 11. Dezember 2020 StadtWohn IV B 3 Auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung von Berlin wird für die Gewährung von Fördermitteln im Programm Sozialer Zusammenhalt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Rechnungshof von Berlin bestimmt: 1 ? Zweck; Rechtsgrundlagen 1.1 ? Zweckbestimmung Zielsetzung des Programms Sozialer Zusammenhalt ist die ganzheitliche Stabilisierung und Potentialentwicklung in Gebieten mit besonderen sozialen Integrationsaufgaben sowie die Verstetigung von selbsttragenden Projekt- und Netzwerkstrukturen. Die Zielsetzung soll erreicht werden durch: die bauliche Unterstützung und Verbesserung der sozialen und nachbarschaftlichen Infrastruktur; die Förderung des Gemeinwesens, der Selbsthilfe und des bürgerschaftlichen Engagements, insbesondere in Bezug auf soziale Integration, Nachbarschaft und Teilhabechancen; die Verbesserung des Zugangs zu Bildung, Qualifizierung und Beschäftigung; die Verbesserung der Nutzbarkeit und Sicherheit des öffentlichen Raumes sowie von öffentlich zugänglichen Flächen und Räumen; die Initiierung und Stärkung von Kooperationen verschiedener Akteure zur Quartiersentwicklung; Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Klimaanpassung. Zu diesem Zweck gewährt das Land Berlin Fördermittel. Darüber hinaus ist das Programm Sozialer Zusammenhalt der zentrale Ressortbeitrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative zur Stärkung sozial benachteiligter Quartiere in Berlin. 1.2 ? Rechtsgrundlagen Das Land Berlin gewährt auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der dazu erlassenen Ausführungsvorschriften (Nummer 5.1) oder in Form von Finanzierungszusagen (Nummer 5.2) nach dieser Verwaltungsvorschrift Fördermittel für Vorhaben gemäß Nummer 2 Sofern Bundesmittel zum Einsatz kommen, gilt ergänzend die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung in der aktuellen Fassung. Werden Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) eingesetzt, gelten die Bestimmungen des EFRE und des jeweiligen Förderprogramms. 1.3 ? Förderstelle Förderstelle ist das örtlich zuständige Bezirksamt. Bei bezirkseigenen Projekten im Baufonds ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ? Abteilung IV ? die Förderstelle. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stellt den Bezirken im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung Mittel zur Verfügung. 2 ? Gegenstand der Förderung 2.1 ? Quartiersfonds Die Förderung von baulichen und soziointegrativen Maßnahmen zur integrierten Quartiersentwicklung erfolgt im Rahmen von drei Quartiersfonds: Baufonds: Finanzierung der zur nachhaltigen Stabilisierung und Entwicklung erforderlichen Baumaßnahmen. Projektfonds: Finanzierung von nachhaltig wirkenden, strukturfördernden Maßnahmen zur Erreichung der Handlungsziele. Aktionsfonds: Finanzierung von Sachmitteln zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. 2.2 ? Räumliche Abgrenzung Die Förderung erfolgt in den vom Senat von Berlin festgesetzten Fördergebieten 1) . Förderfähig sind auch Einrichtungen und Angebote außerhalb der Fördergebiete, die eine wichtige Versorgungsfunktion für diese Gebiete übernehmen (zum Beispiel Schulen und Kindertagesstätten, in deren Einzugsbereich das Fördergebiet liegt). Die Entscheidung obliegt der Förderstelle in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. 2.3 ? Förderfähige Maßnahmen Im Sinne einer integrierten Quartiersentwicklung sind Vorhaben in folgenden Handlungsfeldern grundsätzlich förderfähig: 2.3.1 Integration und Nachbarschaft Hierzu gehören insbesondere: Maßnahmen zur Unterstützung der sozialen Infrastruktur zur Schaffung und Stärkung von Nachbarschaften und deren Anpassung an lokale Bedürfnisse Unterstützung/Schaffung von Angeboten der Begegnung und Integration Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit Verbesserung der Integration und Inklusion von benachteiligten Bevölkerungsgruppen und von Menschen mit Migrationshintergrund 2.3.2 Bildung Hierzu gehören insbesondere: Verbesserung der Qualität von Bildungsangeboten insbesondere hinsichtlich der Chancengleichheit Maßnahmen zur Verbesserung der Übergänge im Bildungssystem und zum Erreichen von Schulabschlüssen Maßnahmen zur Unterstützung und Verbesserung der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Bildung, Jugend, Bibliotheken einschließlich der Entwicklung von Bildungslandschaften oder -campuskomplexen digitales Lernen und Kommunizieren (Medienbildung) 2.3.3 Öffentlicher Raum Hierzu gehören insbesondere: Verbesserung der Nutzbarkeit des Stadtraums (Plätze, Grün- und Spielflächen, Sport- und Bewegungsmöglichkeiten, Straßenräume) einschließlich Verkehrssicherheit, Sicherheitsempfinden, Sauberkeit Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Schaffung, Erhalt, Aufwertung und Erweiterung von Grünflächen und Freiräumen unter Einbeziehung und Vernetzung lokaler Akteure einschließlich urbanes Gärtnern Maßnahmen zur Umweltgerechtigkeit 2.3.4 Gesundheit und Bewegung Hierzu gehören insbesondere: Aufbau und Unterstützung von Präventionsketten Gesunde Ernährung (Ernährungs- und Verbraucherschutz) Bewegungsförderung Infrastruktur im Bereich des öffentlichen Raums Maßnahmen zur Gewaltprävention 2.3.5 Beteiligung, Vernetzung und Kooperation mit Partnern Hierzu gehören insbesondere: Beteiligung und Aktivierung der Bewohnerschaft Unterstützung des Engagements und der Selbstorganisation der Bewohnerschaft Unterstützung und Vernetzung lokaler Akteure, der lokalen Wirtschaft und anderer Strukturen Lokale Unterstützungsangebote für von Armut betroffene Personen einschließlich der Heranführung an den Arbeitsmarkt Unterstützung der Bewohnerschaft und Kooperation mit Schlüsselakteuren zum Thema Wohnen und Mieten 3 ? Antragsberechtig
Quelle: Sozialer Zusammenhalt — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt, Text gekürzt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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