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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Quelle: foerderdatenbank.de
Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie Mietwohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen in bestimmten festgelegten Verdichtungsgebieten schaffen. Sie erhalten die Förderung für den Neubau von Wohnraum zur dauerhaften Fremdvermietung. Auch für den Ersterwerb von neu gebauten, zur Vermietung bestimmten Wohnungen können Sie eine Förderung beantragen. Sie erhalten die Förderung als Baudarlehen. Die Höhe Ihres Darlehens (Grundbetrag) beträgt, abhängig von den örtlichen Bodenpreisen, zwischen EUR 1.200,00 und EUR 2.000 je Quadratmeter Wohnfläche. Zusätzlich können Sie einen Zuschlag von je EUR 150,00 je Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche für rollstuhlgerechte Wohnungen erhalten. Wenn Sie einen Gemeinschaftsraum errichten, können Sie außerdem einen Zuschlag in Höhe von EUR 500,00 je Quadratmeter Fläche des Gemeinschaftsraums erhalten. Wenn Sie einen Aufzug einbauen, können Sie außerdem ein zusätzliches Darlehen in Höhe von EUR 3.500 je geförderter Wohnung, höchstens aber EUR 45.000 pro Aufzug bekommen. Darüber hinaus können Sie einen Finanzierungszuschuss in Höhe von 20, 25 oder 30 Prozent des bewilligten Förderdarlehens bekommen. Die Höhe des Finanzierungszuschusses ist abhängig von der Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung. Für Bauvorhaben, die mindestens den Effizienzhausstandard 40 (nach den Förderstandards der bisherigen Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG ) erreichen, wird der Finanzierungszuschuss um EUR 150,00 je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche erhöht. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr konkretes Bauprojekt zu jährlich festgelegten Terminen über die zuständige Wohnungsbauförderstelle beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an. In der 2. Stufe stellen Sie nach Bestätigung der Aufnahme den Antrag bitte bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle. Diese leitet den Antrag weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Darlehen und Finanzierungszuschuss müssen Sie zusammen beantragen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss aufgrund der örtlichen und regionalen Verhältnisse ein nachhaltiger Bedarf an preiswertem Wohnraum bestehen. Ihre Gemeinde muss einen Überblick über die örtlichen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse haben. Für Ihr Projekt muss ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung stehen und als Bauherrin/Bauherr müssen Sie eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent Ihrer Gesamtkosten erbringen. Die Wohnfläche, die sogenannte Regelwohnfläche, für die Sie eine Förderung beantragen können, beträgt bei Wohnungen für 1 Person bis 45 Quadratmeter, bei Wohnungen für 2 Personen bis 60 Quadratmeter und für jede weitere Person 12 Quadratmeter mehr. Sie erhalten die Förderung nur für vollständige Wohnungen und nicht für Teile von Wohnungen. Das Baudarlehen wird Ihnen nur bereitgestellt, wenn in dem Gebäude mindestens 4 Wohneinheiten entstehen. Normalerweise muss sich die Kommune mit mindestens EUR 6.000 je Wohneinheit an der Finanzierung beteiligen. Für die geförderten Wohnungen müssen Sie die Mietpreis- und Belegungsbindungen beachten.
Quelle: Soziale Mietwohnraumförderung ? Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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