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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Quelle: foerderdatenbank.de
Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Modernisierung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, für studentische Haushalte und für Haushalte von Auszubildenden. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnungszuschnittes, der Wohnqualität, vor allem durch den Anbau von Balkonen, der natürlichen Belichtung und Belüftung, der energetischen Eigenschaften, falls die Vorhaben nicht im Rahmen der Programme der KfW finanziert werden können, der Energieversorgung, der Wasserversorgung (Verbrauchsreduzierung, Messung des Trinkwasserverbrauchs), der sanitären Einrichtungen, der Entwässerung und des Feuchtigkeitsschutzes, des Schallschutzes, der baulichen Eignung einer Wohnung für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen, der unmittelbaren Umgebung des Wohngebäudes (Grünflächen, Kinderspielplätze), Ausgaben für modernisierungsbedingte Instandsetzungen. Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Außerdem können Sie einen Finanzierungszuschuss in Höhe von 30 Prozent des bewilligten Förderdarlehens erhalten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr konkretes Bauprojekt zu festgelegten Terminen über die zuständige Wohnungsbauförderstelle beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an. In der 2. Stufe stellen Sie nach Bestätigung der Aufnahme den Antrag bitte bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle. Diese leitet den Antrag weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Darlehen und Finanzierungszuschuss müssen Sie zusammen beantragen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte der Mietwohnung. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Wohnungen sind seit mindestens 20 Jahren bezugsfertig. Die Modernisierung, die Sie planen, muss mindestens 4 Wohnungen umfassen. Ihre Kosten für die Modernisierung müssen mindestens EUR 5.000 je Wohnung betragen. Beachten Sie, dass die geförderten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen.
Quelle: Soziale Mietwohnraumförderung ? Modernisierungsmaßnahmen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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