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Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Quelle: nachwuchsaerzte-sachsen.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Sie als Medizinstudierende, wenn Sie nach Ihrer Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Allgemeinmedizin in einem Gebiet mit besonderem ärztlichen Versorgungsbedarf außerhalb der Städte Dresden, Leipzig und Radebeul, vor allem jedoch im ländlichen Raum im Freistaat Sachsen, hausärztlich tätig werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 1.000 pro Monat. Sie erhalten den Zuschuss für die Dauer der Regelstudienzeit. Ihren Antrag richten Sie an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. Die Bewerbungsfrist läuft normalerweise vom 1.10. bis 15.11. des Studienjahres. Sind nach dem 15.11. noch Förderplätze frei, ist eine Verlängerung der Bewerbungsfrist bis zum 31.3. des Folgejahres möglich.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Studierende des Studiengangs Humanmedizin, die eine verbindliche Studienplatzzusage für den Studiengang Humanmedizin besitzen oder im 1. bis 6. Semester an einer Hochschule in Deutschland ? vorrangig im Freistaat Sachsen ? eingeschrieben sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie haben Ihren Lebensmittelpunkt in Sachsen. Sie verpflichten sich, während der gesamten Dauer der Förderung eine Patenschaft mit einer anerkannten Patenschaftspraxis im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen einzugehen und pro Förderjahr 24 Tage in der Praxis zu verbringen. Sie müssen Ihr Studium nach Möglichkeit im Rahmen der Regelstudienzeit durchlaufen. Zudem verpflichten Sie sich, unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums eine Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder unter bestimmten Bedingungen einer anderen Facharztrichtung zu absolvieren. Nach Abschluss der Facharztweiterbildung werden Sie binnen 6 Monaten für die Dauer von 6 Jahren, mindestens jedoch 1 Jahr pro angefangenem Förderjahr, hausärztlich oder in Ausnahmefällen auch fachärztlich in Sachsen außerhalb der Städte Leipzig, Dresden und Radebeul tätig.
Quelle: Sächsisches Hausarztstipendium ? Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudenten — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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