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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Quelle: foerderdatenbank.de
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei investiven Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und Energieeinsparung sowie zur Substitution fossiler Energieträger. Sie erhalten die Förderung für die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen auf, an oder in unmittelbarem Ortszusammenhang mit Gebäuden oder auf offenen Parkplätzen (Aufdach, Fassade, Freifläche), deren Bruttoleistung nach Umsetzung des Fördervorhabens mehr als 30 Kilowattpeak bis einschließlich 1 Megawattpeak beträgt; den Einbau, Ersatz oder Erweiterung dezentraler ortsfester Speicher für elektrische Energie auf Basis der Umwandlung chemischer Energie (Stromspeicher, Quartierspeicher und Nachrüstsätze), die mit dem öffentlichen Stromnetz dauerhaft gekoppelt und wieder aufladbar sind und die jeweils mit einer Photovoltaikanlage von mindestens 30 Kilowattpeak gekoppelt werden; den Einbau von elektrisch betriebenen Geothermie-Wärmepumpen in Neubauten oder in deren unmittelbarer Nähe, die überwiegend (das heißt mehr als 50 % der erzeugten Wärme) mindestens einem der folgenden Zwecke dienen: Raumheizung/-kühlung, kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung/-kühlung; den Einbau oder Erweiterung von Wärme-/Kältespeichern in Neubauten, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Sie erhalten die Förderung als Investitionsdarlehen mit Tilgungszuschuss. Die Darlehenshöhe beträgt zwischen 35.000 EUR und 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR ). Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher grundsätzlich bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben, davon abweichend für den Einbau, Ersatz oder die Erweiterung dezentraler, mit dem öffentlichen Stromnetz dauerhaft gekoppelter, wieder aufladbarer ortsfester Speicher bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch mindestens 2.500 EUR und höchstens 50.000 EUR .
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts einschließlich deren Zusammenschlüsse sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die Eigentümerinnen und Eigentümer, Pächterinnen und Pächter oder Mieterinnen und Mieter der Flächen sind, auf denen das Vorhaben realisiert werden soll. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen. Zur Gewährung des Zuschusses müssen Sie ein Investitionsdarlehen der SAB in Höhe der förderfähigen Ausgaben in Anspruch nehmen. Sie müssen die technischen Vorgaben einhalten. Stellen Sie Ihren Antrag zur Förderung als Pächterin, Pächter, Mieterin, Mieter (oder als diesen Gleichgestellte oder Gleichgestellter, zum Beispiel Nießbrauchberechtigte oder Nießbrauchberechtigter oder als Person mit Wohnrecht) oder als Contractor, müssen Sie eine schriftliche Erlaubnis der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers vorlegen. Sie müssen folgende Zweckbindungsfristen beachten: für Photovoltaikanlagen, die auf, an oder in unmittelbarem Ortszusammenhang mit Gebäuden (Aufdach, Fassade, Freifläche) oder auf offenen Parkplätzen installiert werden, und deren Stromspeicher 5 Jahre, für Geothermie-Wärmepumpen und Wärme-/Kältespeicher 12 Jahre.
Quelle: SAB Sachsenkredit Energie und Speicher — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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