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Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
Quelle: aufbaubank.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Vorhaben zum Auf- und Ausbau von Innovationszentren an Wissenschaftseinrichtungen sowie bei Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur beziehungsweise Digital-Infrastruktur von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen. Sie erhalten die Förderung für den Auf- und Ausbau von Innovationszentren durch Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur, Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen (WINAFO Invest), Investitionen in die Digital-Infrastruktur wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen (WINAFO Digital). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Die Höhe des Zuschusses beträgt für den Auf- und Ausbau von Innovationszentren bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 10 Millionen je Vorhaben, für Personalausgaben bis zu 100 Prozent, für Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 1 Million, und für Investitionen in die Digital-Infrastruktur bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 1 Million. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu bestimmten Stichtagen über das Antragsportal der Thüringer Aufbaubank ein. Im Fördergegenstand WINAFO Invest ist dem Antragsverfahren ist ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet. Wurden Sie ausgewählt, können Sie Ihren Antrag stellen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind im Fördergegenstand Innovationszentren alle Wissenschaftseinrichtungen und in den übrigen Fördergegenständen nur wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Vorhaben in Thüringen durchführen. Sie müssen sich im Umfeld des beabsichtigten Projekts mit den Fördermöglichkeiten des Bundes und der EU vertraut machen und prüfen, ob für das beabsichtigte Projekt eine Förderung durch den Bund und die EU möglich ist. Beachten Sie, dass alle Vorhaben wenigsten einem der 5 Spezialisierungsfelder der RIS Thüringen zugeordnet werden können. Sie müssen die Förderung vor Beginn Ihres Vorhabens beantragen. Sie sichern die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens (Vorlage einer Durchfinanzierungsbestätigung).
Quelle: Richtlinie FTI-Thüringen INVEST — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.