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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Quelle: foerderdatenbank.de
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Sie erhalten die Förderung im Rahmen der folgenden Einzelprogramme: Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen, Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden sowie Modernisierungsmaßnahmen. Außerdem können Sie eine Förderung für Modellprojekte zur Erprobung neuer Konzepte erhalten. Sie erhalten die Förderung als Darlehen mit einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr konkretes Bauprojekt im Rahmen des jeweiligen Einzelprogramms zu festgelegten Terminen über die zuständige Wohnungsbauförderstelle beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an. In der 2. Stufe stellen Sie nach Bestätigung der Aufnahme den Antrag bitte bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle. Diese leitet den Antrag weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Darlehen und Finanzierungszuschuss müssen Sie zusammen beantragen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Ihrem Vorhaben müssen mindestens 4 Wohneinheiten entstehen oder modernisiert werden. Es muss ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung stehen oder Sie müssen nachweisen, dass der Erwerb eines derartigen Grundstücks gesichert ist. Sie müssen eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtausgaben erbringen. Sie müssen die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung und eine ordnungsgemäße Verwaltung des Wohnraums sicherstellen. Beachten Sie bitte, dass die geförderten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen. Außerdem müssen Sie die für die Einzelprogramme jeweils spezifische Voraussetzungen beachten. Als Bauträger, der Wohnraum mit dem Ziel der Veräußerung errichtet, werden Sie nicht gefördert.
Quelle: Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Der Link führt zur amtlichen Sammlung. Programmwebsite und Antragstelle sind nicht belegt.
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