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Fördergeber nicht belegt
Quelle: foerderdatenbank.de
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund. Mit Verbundausbildung ist gemeint, dass Bestandteile der jeweiligen Ausbildungsordnung in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zu Ihren eigenen Ausbildungsinhalten vermittelt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderung beträgt EUR 150,00 pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Woche. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.1. des Jahres nach Beginn der Ausbildung über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank ? Förderbank ? ( SAB ). Die nach dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise der Handwerksordnung zuständige Stelle (Kammer/Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ? LfULG) prüft Ihre Angaben zu den Berufsausbildungsverhältnissen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen mit bis zu 500 beschäftigten Personen und mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsvertrag mit den Auszubildenden geschlossen haben. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Ausbildungsstätte muss ihren Sitz oder eine Niederlassung im Freistaat Sachsen haben. Die Ausbildung muss in einem nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberuf erfolgen und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen sein. Eine Verbundwoche (Teilnehmerwoche) besteht aus 5 Tagen beim Verbundpartner.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — ; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt
Status: nicht belegt
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Der Link führt zur amtlichen Sammlung. Programmwebsite und Antragstelle sind nicht belegt.
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