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Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg
Quelle: wm.baden-wuerttemberg.de
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Akteurinnen und Akteure der regionalen Fachkräfteallianzen bei der Umsetzung von gemeinsamen Veranstaltungen und Aktionen zur Information über die wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen der Fachkräftesicherung, bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen im Rahmen der Handlungsfelder der Fachkräfteallianz sowie bei der Evaluation und strategischen Weiterentwicklung Ihrer gemeinsamen Aktivitäten. Zielgruppe Ihrer Projekte sind unter anderem regionale Unternehmen (insbesondere KMU ), (zukünftige) Fachkräfte jeglicher Art, die Öffentlichkeit sowie die Mitglieder der regionalen Fachkräfteallianz. Sie bekommen die Förderung unter anderem für Kosten für externe Dienstleisterinnen und Dienstleister, Honorarkosten für externe Referentinnen und Referenten, Mietkosten für externe Veranstaltungsräume und Veranstaltungstechnik. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Sachausgaben zuzüglich 10 Prozent Organisationspauschale. Je nach Art Ihres Vorhabens liegt der Förderhöchstbetrag zwischen EUR 5.000 und EUR 20.000. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare ausschließlich elektronisch an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Partnerinnen und Partner der Fachkräfteallianzen auf regionaler oder auf Kreisebene (zum Beispiel Wirtschaftsorganisationen, Gewerkschaften, Agenturen für Arbeit, Landratsämter und Kommunen, die Ligaverbände und Pflegeorganisationen). Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Als Antragstellerin oder Antragsteller dürfen Sie mit den geförderten Projekten keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Sie dürfen keine Teilnahmegebühren oder Kostenbeiträge von den Teilnehmenden erheben. Ihr Projekt ist ein strategisches Element der Jahresplanung der jeweiligen regionalen Fachkräfteallianz, greift aktuelle regionale Herausforderungen der Fachkräftesicherung mit innovativen Formaten auf und erprobt neue Ansätze, dient der Verstärkung beziehungsweise Weiterentwicklung der regionalen Zusammenarbeit der Fachkräfteallianz. Mit dem Projekt dürfen Sie erst nach erfolgter Bewilligung beginnen. Sie müssen das Projekt innerhalb der Programmlaufzeit vom 1.4.2024 bis 31.3.2026 durchführen. Von der Förderung ausgenommen sind bereits erprobte oder marktgängige Formate, Projektformate (ausgenommen Strategieworkshop), für die Sie im Vorjahr oder in den Vorjahren bereits einen Zuschuss bekommen haben.
Quelle: Regionalprogramm Fachkräftesicherung — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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