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Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Quelle: landesentwicklung.sachsen.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen der Regionalentwicklung, Modellvorhaben der Raumordnung und Vorhaben zur Entwicklung von Impulsregionen im Zusammenhang mit der Bewältigung des demografischen Wandels. Sie erhalten die Förderung vor allem für nichtinvestive Ausgaben wie die Entwicklung und Umsetzung von Strategie- und Handlungskonzeptionen, insbesondere unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und gebietlicher Neuordnungen, Modellvorhaben der Raumordnung und Bund-Land-Projekte mit fachübergreifenden Ansätzen, Wettbewerbe zur Entwicklung von Impulsregionen und Vorhaben zur Gewährleistung der regionalen Daseinsvorsorge sowie Öffentlichkeitsarbeit zur Vermittlung der Ergebnisse. Außerdem erhalten Sie die Förderung für investive Ausgaben für Umsetzungsmaßnahmen zur Entwicklung von Impulsregionen und Vorhaben im Zusammenhang mit der Gewährleistung der regionalen Daseinsvorsorge, soweit diese nicht über andere Förderprogramme gefördert werden können. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Besteht herausgehobenes landesplanerisches Interesse, so können Sie einen Zuschuss bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Ihren Antrag reichen Sie bitte vor dem 30.10. für das Folgejahr beim zuständigen Regionalen Planungsverband ein.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Zweck- und Verwaltungsverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn diese nicht Beteiligte des Verfahrens sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie Mitglied einer interkommunalen Kooperationsgemeinschaft von Gebietskörperschaften ? eines Aktionsraumes der Regionalentwicklung ? oder Partnerin und Partner eines regionalen Kooperationsnetzwerkes sein. Für das kooperative Zusammenwirken der Kooperationsgemeinschaft oder des Kooperationsnetzwerkes müssen Sie eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, zum Beispiel ein landesplanerischer Vertrag, vorlegen. Das Vorhaben müssen Sie auf Grundlage der interkommunalen Zusammenarbeit im Konsens der Aktionsräume der Regionalentwicklung oder des regionalen Kooperationsnetzwerkes ausgewählt und priorisiert haben. Touristische Vorhaben müssen Sie mit den Destinationsmanagementorganisationen (DMO) abstimmen.
Quelle: Regionalentwicklung (FR-Regio) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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