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Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Quelle: efre.nrw.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE /JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei der Durchführung regional wirksamer Projekte, die Kooperationsstrukturen stärken und durch Wissens- und Technologietransfer die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Regionen im Land steigern. Sie erhalten die Förderung für bevorzugt in Kooperationen durchgeführte Vorhaben in folgenden Maßnahmenbereichen: Wissens- und Technologietransfer, klimagerechte, urbane Energielösungen, Klimaanpassung auf lokaler und regionaler Ebene, Circular Economy . Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller und von Ihrem Vorhaben bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von 36 Monaten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN. NRW ) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE -Online-Portal bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung stellen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein, im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen und sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen. Sie müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen. Die von Ihnen vorgelegten Projektideen müssen sich grundsätzlich auf Regionen in Nordrhein-Westfalen beziehen, die eine Mindestgröße von 3 Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten oder alternativ von 1 Million Einwohnerinnen und Einwohnern aufweisen. Eine Überschneidung von Regionen ist bei unterschiedlichen Projektideen zulässig. Sie müssen durch eine projektbezogene regionalwirtschaftliche Analyse darlegen, inwiefern das Projekt vor dem Hintergrund der spezifischen Stärken und Herausforderungen der Region zur regionalen Standortentwicklung beiträgt, und anhand einer regionalen Stakeholder-Analyse die Einbindung der relevanten regionalen Akteurinnen und Akteure und Stakeholder darstellen. Im Fall von Kooperationsvorhaben müssen die Kooperationspartnerinnen und -partner einen schriftlichen ? Letter of Intent ? vorlegen.
Quelle: Regio.NRW ? Transformation — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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