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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Quelle: quantensysteme.info · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ( BMBF ) unterstützt Sie bei Ihrer internationalen Kooperation in den Quantentechnologien. Gefördert werden Projekte in folgenden 2 Modulen: Modul A ? Technologie weiterentwickeln: Gefördert werden anwendungsorientierte, internationale Verbundprojekte beispielsweise zu den Forschungsthemen: neue Methoden zur Quantenfehlerkorrektur, Chip integration optischer Komponenten, beispielsweise für das photonische Quanten computing , Plattformen und Materialien für die Quantensimulation, Schnittstellen zwischen Quantencomputern und Kommunikationssystemen, neue Architekturen und Programmierparadigmen für Quantenberechnungen, einschließlich hybrider Ansätze, Mikro- und Nano-Quantensensoren, Modul B ? Fachkräfte und Talente motivieren, weiter- und ausbilden: Gefördert werden Projekte, die Kooperationen zwischen unterschiedlichen Ausbildungs- und Weiterbildungssystemen in den Quantentechnologien fördern, beispielsweise zu folgenden Themen: Entwicklung und pilotartige Umsetzung internationaler Studiengänge, Entwicklung und Umsetzung internationaler Studierenden-Akademien/-Sommerschulen mit starkem Anwendungsbezug, beispielsweise ähnlich der Quantum Future Academy , Konzeptionierung und pilotartige Umsetzung neuartiger Maßnahmen und niederschwelliger Trainingskonzepte zur Aus- und Weiterbildung potenzieller Anwender der Quantentechnologien, Konzeptionierung und pilotartige Umsetzung neuartiger Maßnahmen und niederschwelliger Konzepte zur zielgruppengerechten Motivation potenzieller Anwender der Quantentechnologien, Einrichtung gezielter internationaler Austauschprogramme zwischen der Industrie und Forschungseinrichtungen beziehungsweise Hochschulen, um den Transfer von Wissen und Anforderungen zu erleichtern, beispielsweise kollaborative Doktorandenprogramme, Sabbatical -Programme für den zeitlich befristeten Austausch von Beschäftigten aus der Industrie in die Forschung und vice versa, Konzeptionierung neuartiger und forschungsnaher Wahlfachinhalte unter der Berücksichtigung der Bedarfe industrieller Anwender. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe ist zunächst eine telefonische Registrierung durch den Projektverantwortlichen erforderlich. Ihre Projektskizzen reichen Sie bitte bei der VDI Technologiezentrum GmbH ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland. Sie haben Ihr Verbundprojekt international aufgestellt und neben deutschen Antragstellenden sind Partnerinnen und Partner aus 1 oder 2 weiteren Ländern beteiligt. Jede Projektpartnerin und jeder Projektpartner müssen mindestens über Fördermittel in Höhe von EUR 100.000 verfügen. In Modul A stellen Sie eine zentrale Mitwirkung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sicher. Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Die Ergebnisse Ihres Vorhabens dürfen Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz nutzen.
Quelle: Quantum International — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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