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Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Quelle: saarland.de
Das Saarland unterstützt Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten Ihres großen Unternehmens. Sie bekommen die Förderung für Inhouse-Schulungen in Ihrem Unternehmen, externe Qualifizierungsvorhaben sowie (duale) Weiterbildungsstudiengänge in Präsenz- und Onlineformaten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Personalkosten für Ausbilderinnen und Ausbilder. Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 2 Millionen je Projekt. Der Förderbetrag Ihres Vorhabens muss mehr als EUR 10.000 betragen. Ihren Antrag stellen Sie normalerweise mindestens 20 Arbeitstage vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind große Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU nicht erfüllen. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Mit Ihrem Vorhaben sichern Sie Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen. Sollten Sie ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weniger als 80 Prozent der fortgebildeten Mitarbeitenden beschäftigen, müssen Sie den Zuschuss anteilig zurückzahlen. Die geförderten Projekte sollen Ihren Beschäftigten Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die einem konkreten Bedarf in Ihrem Unternehmen entsprechen und die der Sicherung der Beschäftigung und/oder der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Die eingesetzten Trainerinnen und Trainer, Dozentinnen und Dozenten und das sonstige Lehrpersonal müssen über adäquate Qualifikationen verfügen. Dies müssen Sie bei der Antragstellung in geeigneter Form nachweisen. Nicht gefördert werden allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht der Sicherung von Arbeitsplätzen im Unternehmen dienen, Qualifizierungsmaßnahmen zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen, Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften durchgeführt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen bestimmter Branchen, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU -Leitlinien sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben.
Quelle: Qualifizierung von Beschäftigten in großen Unternehmen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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