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Fördergeber nicht belegt
Quelle: nbank.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Niedersachsen fördert gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus ( ESF+ ) die berufliche Qualifizierung Auszubildender im Handwerk, im Bau und in der Landwirtschaft durch Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung (üA). Sie erhalten die Förderung für Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung in der Grundstufe und in den Fachstufen, die das zuständige Bundesministerium und/oder das zuständige Landesministerium anerkannt haben. Sie erhalten die Förderung auch für die Internatsunterbringung mit Vollverpflegung bei Wochenlehrgängen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise in der Regionenkategorie ?stärker entwickelte Region ? SER? bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe des Zuschusses pro Teilnehmerin oder Teilnehmer richtet sich nach der Art des Lehrgangs. Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 1.11. für das folgende Jahr an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Stellen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das Kundenportal und auch per Post.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die ihren Sitz in Niedersachsen haben und die Träger von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung im Bereich des Handwerks, der Landwirtschaft und der Stufenausbildung Bau sind. Erstempfängerin oder Erstempfänger sind die Handwerkskammern sowie die nichthandwerklichen Träger. Führen sie die Lehrgänge nicht selbst durch, leiten sie die Zuwendung an die Letztempfängerinnen und Letztempfänger (zum Beispiel Kreishandwerkerschaften, Innungen) weiter. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die überbetriebliche Ausbildungsstätte, in der Sie Ihr Vorhaben durchführen, muss normalerweise in dem jeweiligen Programmgebiet ? ?Übergangsregion? (ÜR) oder ?stärker entwickelte Region? (SER) ? liegen, für das die Förderung beantragt wird. Für Grundstufenlehrgänge erhalten Sie die Förderung nur bis zum Ablegen der Zwischenprüfung für eine Dauer von insgesamt 4 Wochen. Die Lehrgänge müssen in zusammenhängender Form ohne zeitliche Unterbrechung durchgeführt werden. Die Auszubildenen müssen regelmäßig an den Lehrgängen teilnehmen (nicht mehr als 20 Prozent Ausfallzeiten). Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sichern. Nicht gefördert werden überbetriebliche Maßnahmen für Auszubildende von Betrieben, die nicht in einer niedersächsischen Betriebsstätte beschäftigt sind, einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, einer gewerkschaftlichen, kirchlichen oder gemeinnützigen Einrichtung, freier Berufe und Gesundheitsberufe.
Quelle: Qualifizierung Auszubildender durch Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung (RL ÜLU) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
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