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Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Quelle: nbank.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus ( ESF )+ bei Vorhaben zur Öffnung von niedersächsischen Hochschulen für beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und vor allem ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Sie erhalten die Förderung für die bedarfsgerechte Entwicklung und/oder Erprobung von berufsbegleitend und modularisiert studierbaren (Weiter-)Bildungsangeboten an Hochschulen für beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung in Verbidnung mit Maßnahmen zur Unterstützung des Hochschulzugangs oder berufsbegleitenden Bildungsangeboten der niedersächsischen Erwachsenenbildung zur Unterstützung des Hochschulzugangs sowie des Übergangs vom Beruf in die Hochschule für beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Vorhaben, bei denen niedersächsische Hochschulen und niedersächsische Einrichtungen der Erwachsenenbildung zusammenarbeiten, werden bevorzugt gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei aus ESF+ -Mitteln im Programmgebiet ?stärker entwickelte Region? (SER) maximal 40 Prozent und im Programmgebiet ?Übergangsregion? (ÜR) maximal 60 Prozent. Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate, bei Projekten, die sowohl Entwicklung als auch Erprobung zum Gegenstand haben, 36 Monate. Reichen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das Kundenportal bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind niedersächsische Hochschulen in staatlicher Verantwortung gemäß § 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) sowie anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEB). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Betriebsstätte und der Ort der Durchführung des Projekts müssen normalerweise in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? oder ?stärker entwickelte Region ? SER?) liegen, für das Sie die Förderung beantragen. Sie müssen die Projekte eigenverantwortlich, gegebenenfalls mit Kooperationspartnerinnen und -partnern, durchführen. Zur Umsetzung von Projektbestandteilen können Sie Dritte beauftragen. Beachten Sie bitte, dass eine Beratung zur Antragstellung durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) verpflichtend ist. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen. Bei Antragstellung müssen Sie Qualitätskriterien zur Beurteilung der Förderwürdigkeit nachweisen.
Quelle: Projekte zur Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021?2027) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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