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Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Quelle: foerderdatenbank.de
Der Freistaat Sachsen fördert Einzel- und Kooperationsprojekte der Grundlagenforschung und der anwendungsorientierten Forschung sowie weitere Maßnahmen zur Stärkung von Wissenschaftseinrichtungen. Sie bekommen die Förderung insbesondere für Projekte, mit denen innovative Forschungsansätze angeschoben werden, die der Profilierung einzelner Einrichtungen und/oder Verbünde dienen, die auf eine Erweiterung und/oder Konzentration wissenschaftlicher Expertise abzielen, die der Stärkung der Drittmittelfähigkeit von einzelnen Einrichtungen und/oder Verbünden dienen und die Kooperationen mit Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft anstoßen und/oder vertiefen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten. Eine mögliche Förderung erfolgt entweder auf der Grundlage von Auswahlverfahren oder durch Vorlage von wissenschaftlichen Einzelanliegen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Normalerweise müssen Sie zuerst eine Projektskizze beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kunst und Tourismus vorlegen. Ihren Förderantrag richten Sie bitte an die Sächsische Aufbaubank ? Förderbank ? ( SAB ).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Universitäten, Kunsthochschulen, Fachhochschulen, Forschungszentren an Fachhochschulen, gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Status eines An-Instituts, durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie die Berufsakademie Sachsen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Freistaat muss ein herausgehobenes forschungspolitisches Interesse an der Durchführung Ihrer Maßnahme haben. Ihre Maßnahme muss dem Erhalt und der Stärkung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstandortes Sachsen dienen. Zudem muss die Maßnahme thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzt sein und für Sie als Antragstellerin/Antragsteller ein zusätzliches Vorhaben darstellen. Sie dürfen mit der Maßnahme nicht vor Antragstellung beginnen. Sie müssen die Grundausstattung für die Bearbeitung der Forschungsprojekte mit eigenen Mitteln sichern.
Quelle: Projekte im Forschungsbereich (RL TG 70) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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Der Link führt zur amtlichen Sammlung. Programmwebsite und Antragstelle sind nicht belegt.
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