Loading...
Loading...
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Quelle: tfz.bayern.de · Link erreichbar, geprüft am 2. Okt. 2026
Der Freistaat Bayern fördert die Substitution fossiler Energieträger durch neue umweltschonende Biomasseheizwerke sowie durch die Verteilung von Wärme aus erneuerbaren Energien und/oder Abwärme über die zugehörigen Wärmenetze. Sie bekommen die Förderung für Investitionen in Biomasseheizwerke zur effizienten energetischen Nutzung fester Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt, Biomasseheizsysteme mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt, deren Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird, in das auch Abwärme und/oder Wärme aus Solarthermie und/oder Umweltwärme eingespeist wird (Kombinationsprojekte) sowie die Errichtung von neuen energieeffizienten Wärmenetzen oder die energieeffiziente Erweiterung von bestehenden Wärmenetzen, sofern das betreffende Wärmenetz im Zusammenhang mit einer Investition in ein zu förderndes Biomasseheizwerk steht. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Vorhaben und bei Unternehmen nach ihrer Größe: Bei Biomassekraftwerken/Biomasseheizsystemen beträgt der Zuschuss in der Grundförderung höchstens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, bei mittleren Unternehmen höchstens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und bei kleinen Unternehmen höchstens 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Zusätzlich zur Grundförderung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei Biomasseheizsystemen einen Fuel-Switch -Bonus in Höhe von 10 Prozent, Kombinationsprojekten mit Nutzung von Wärme aus einer neuinstallierten Solarthermieanlage oder neuinstallierten Wärmepumpe einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent und Biomasseheizsystemen mit Abgaswärmetauscher ( Economiser ) oder Abgaskondensationsanlage einen Zuschuss in Höhe von 5 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bekommen. Bei zugehörigen Wärmenetzen beträgt die Höhe des Zuschusses höchstens EUR 100,00 je Meter neuerrichteter Wärmetrasse und höchstens EUR 1.800 je Hausübergabestation, jedoch maximal 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderobergrenze beträgt für Biomasseheizwerke EUR 350.000, zugehörige Wärmenetze EUR 100.000. Werden Biomasseheizwerke und zugehörige Wärmenetze zusammen gefördert, beträgt die Förderobergrenze insgesamt EUR 450.000. Liegt der berechnete Zuschuss unter EUR 5.000, bekommen Sie keine Förderung (Bagatellgrenze). Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Technologie- und Förderzentrum (TFZ) im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe. Vor Antragstellung ist eine Projektbesprechung am TFZ erforderlich.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern) sowie vor allem auch kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU . Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben in Bayern umsetzen und mindestens 8 Jahre zweckentsprechend betreiben (Zweckbindung). Bei Biomasseheizsystemen muss der Anteil der Abwärme, Wärme aus Solarthermie beziehungsweise Umweltwärme (auch in Kombination) an der benötigten Jahres-Wärmeerzeugung mindestens 10 Prozent betragen. Sie dürfen ausschließlich naturbelassene Holzbrennstoffe und naturbelassene halmgutartige Biomasse als Brennstoff in der Biomasseheizanlage einsetzen. Der Biomassekessel muss automatisch beschickt werden und für die Verwendung der gewählten Brennstoffe geeignet sein. Sie müssen einen Wärmespeicher (?Pufferspeicher?) mit einem Mindestspeichervolumen von 30 Litern pro Kilowatt Nennwärmeleistung installieren. Ihr Vorhaben muss technisch machbar und ökonomisch tragfähig sein. Je nach Art der Anlage sind weitere spezifische Voraussetzungen einzuhalten. Sie müssen einen schlüssigen Kosten- und Finanzierungsplan sowie gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb der Anlage vorlegen. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Ersatzinvestitionen, Eigenbauanlagen und Prototypen, Unternehmen in Schwierigkeiten, Hersteller von Biomasseheizanlagen oder von Anlagenkomponenten sowie Einrichtungen des Freistaats Bayern und des Bundes.
Quelle: Nutzung erneuerbarer Energien und Vermeidung von Kohlendioxidemissionen durch Biomasseheizwerke und zugehörige Wärmenetze (BioWärme Bayern) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-02 verglichen.