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Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Quelle: bra.nrw.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur nachhaltigen Modernisierung zentraler ländlicher Infrastruktur auf der Grundlage geförderter oder durch die Bewilligungsbehörde anerkannter ländlicher Wegenetzkonzepte. Hierzu gehören vor allem Verbindungs- und Hauptwirtschaftswege. Gefördert werden der Ausbau und die Befestigung vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Wirtschaftswege, die dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr und dem eingeschränkten Kfz -Verkehr sowie dem überregionalen Radverkehr oder der Sicherstellung land- und forstwirtschaftlicher Verbindungen oder der Erschließung ganzer Bewirtschaftungsblöcke dienen, erforderliche bauliche Anlagen wie Durchlässe oder Brücken als Bestandteil der Wegebaumaßnahme, der Neubau befestigter Verbindungs- oder Wirtschaftswege (nur Lückenschlüsse), erforderliche Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Die Höhe des Zuschusses beträgt 60 Prozent, bei Vorhaben gemäß regionaler LEADER-Entwicklungsstrategie 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 500.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die zuständige Bezirksregierung, Dezernat 33.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz und Wasser- und Bodenverbände. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen das Vorhaben in Orten oder Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern durch. Die Maßnahme erfolgt innerhalb der im NRW -Programm ?Ländlicher Raum 2014?2020? definierten Gebietskulisse ?Ländlicher Raum?. Nicht gefördert werden Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten, der Landankauf, Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind, Leistungen der öffentlichen Verwaltung, der laufende Betrieb, die Unterhaltung, Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem Baugesetzbuch.
Quelle: Nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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