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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Quelle: saarland.de
Das Saarland unterstützt Sie als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs ( ÖPNV ), Verkehrsinfrastrukturunternehmen und Kommune im Rahmen der ?nachhaltigen Mobilitätsstrategie? (NMOB) bei Infrastrukturvorhaben für eine nachhaltige Verkehrswende. Sie bekommen die Förderung für folgende Investitionen in Mobilitätsstationen, die als intermodaler oder multimodaler Verknüpfungspunkt zwischen den Verkehrsträgern des Umweltverbunds sowie zwischen den Verkehrsträgern des Umweltverbunds und dem motorisierten Individualverkehr dienen: Neubau, Umbau, Ausbau und Erweiterung von Verknüpfungspunkten zu Mobilitätsstationen wie Haltepunkte des ÖPNV , die um mindestens 1 ergänzendes Mobilitätsangebot (neben dem Fußverkehr) erweitert werden, einschließlich der notwendigen Flächenbereitstellung für das Anbieten dieser Ausstattungen sowie Verknüpfungspunkte, die keine Verbindung mit dem ÖPNV aufweisen, zum Beispiel in Wohnquartieren, und dort mindestens 3 verschiedene Verkehrsträger miteinander kombinieren. Außerdem ist die positive Wirkung auf die Stärkung des ÖPNV nachzuweisen. Errichtung von Gestaltungselementen, die die Erkennbarkeit von Mobilitätsstationen erhöhen, sofern der Nachweis einer vorhandenen oder geplanten barrierefreien Zuwegung erbracht wird, weitere Ausstattung zur Steigerung der Aufenthaltsqualität an Mobilitätsstationen, sofern der Nachweis einer vorhandenen oder geplanten barrierefreien Zuwegung erbracht wird, Neubau und/oder Ausbau von Ladepunkten für E-Roller und Personenkraftwagen. Für den erforderlichen Strom müssen erneuerbare Energien genutzt werden; eine EEG -Förderung des Stroms ist ausgeschlossen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 75 % Ihrer zuwendungsfähigen Kosten. Die maximale Fördersumme beträgt 1,35 Millionen EUR (1.350.000 EUR ) je Mobilitätsstation.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Ausnahme des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), Verkehrsinfrastrukturunternehmen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen, und Kommunen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie stellen die Mobilitätsstation den Nutzenden kostenfrei zur Verfügung. Ausgenommen hiervon sind Ladeentgelte für die Nutzung von Pkw -Ladesäulen. Ihre Mobilitätsstation ist wie folgt ausgestattet: Grundausstattung eines Haltepunkts des öffentlichen Verkehrs mit Aushangfahrplan, Umgebungsplan, Uhr sowie Tarifinformation, dynamische Fahrgastinformationssysteme für die dort vorgehaltenen Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und gegebenenfalls für weitere Angebote, einheitliches Erscheinungsbild und einheitliche Wegweisung zur näheren Umgebung, Sitzgelegenheiten und Müllgefäße, angemessene Beleuchtung, angemessen dimensionierter Fahrgastunterstand oder Witterungsschutz, Fahrradabstellmöglichkeiten. Ihre Mobilitätsstation muss vollständig barrierefrei erreichbar sein oder Sie müssen die Herstellung der Barrierefreiheit innerhalb der nächsten 3 Jahre umsetzen. Um eine barrierefreie Gestaltung der Vorhaben sicherzustellen, planen Sie diese nach dem jeweiligen Stand der Technik und führen sie dementsprechend aus. Sie belegen den aktuellen beziehungsweise zukünftigen Bedarf des Neu-, Aus-, Umbaus oder der Erweiterung einer Mobilitätsstation anhand von Messungen, Planungen, städtebaulichen Konzepten oder belastbaren Prognosen. Die Zweckbindungsfrist beträgt für Mobilitätsstationen 12 Jahre und für Ladepunkte 6 Jahre. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Verknüpfungsanlagen mit dem Radverkehr, Rückbaumaßnahmen, Ersatzinvestitionen sowie Fotovoltaikanlagen auf Abstellanlagen zur Energieversorgung mit Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Quelle: Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) ? Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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