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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Quelle: saarland.de
Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der ?nachhaltigen Mobilitätsstrategie? (NMOB) bei Digitalisierungsmaßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr ( ÖPNV ), die eine höhere Flexibilität für Ihre Fahrgäste ermöglichen, durch Nutzerdaten eine bessere Steuerung der Kapazität eng an der Nachfrage gewährleisten und durch die zusätzliche Bevorzugung des ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr die Attraktivität des ÖPNV steigern. Sie bekommen die Förderung für Kundeninformationssysteme, beispielsweise Einführung und Weiterentwicklung von digitalen Services (unter anderem Apps), Fahrgastinformationssysteme (TFT-Monitore, Kundeninformationssysteme an Verknüpfungspunkten, Haltestellenanzeigen, Kundendialogsysteme), Ausstattung von Fahrkartenautomaten, zentralen Busbahnhöfen, Mobilitätsstationen und Linienbussen mit WLAN , Schnittstellen zu Echtzeitdaten zur Verbesserung der Kundeninformation, Abrechnungs- und Kontrollsysteme, vor allem Handhelds und Chipkartenlesegeräte, Systeme zur Betriebsverbesserung, beispielsweise Kamerasysteme, Fahrgastzählanlagen, Telematiksysteme, bauliche Maßnahmen zur ÖPNV -Priorisierung wie Busbeschleunigungsspuren und Lichtsignalanlagen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für einzelne Fördergegenstände ist eine maximale Höhe des Zuschusses festgelegt.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise im Saarland, kommunale Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts und sonstige Betriebe und Einrichtungen im Saarland, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen, Verkehrsunternehmen mit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz im Saarland, Verkehrsverbünde mit Sitz im Saarland, im Saarland tätige Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Einführung von digitalen Services mit dem Kompetenzcenter ?Digitalisierung im ÖPNV ? nachweislich abstimmen. Ihre Maßnahmen müssen die technischen Mindeststandards erfüllen. Die Dauer der Zweckbindung beträgt für Kundeninformationssysteme 3 Jahre, für Abrechnungs- und Kontrollsysteme und Systeme zur Betriebsverbesserung 5 Jahre, für Busspuren 20 Jahre und für Lichtsignalanlagen 10 Jahre.
Quelle: Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) ? ÖPNV digitalisieren und priorisieren — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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