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Fördergeber nicht belegt
Quelle: l-bank.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Programmerklärung noch nicht belegt. Prüfe die aktuelle amtliche Quelle.
Antragsberechtigt: Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände, öffentliche Einrichtungen; Fördergebiet: DE-BW
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
wörtlicher Richtlinienauszug, als Quellenkontext zugeordnet.
Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank ? Modernisierung Ziel und Gegenstand In Kooperation mit der KfW Bankengruppe bietet die L-Bank zinsgünstige Finanzierungen für Investitionsmaßnahmen gemäß den Programmen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ? Wohngebäude ? Kredit (261, 262) oder Altersgerecht Umbauen (159) der KfW an. Ziel ist es, die CO 2 -Bilanz bereits bestehender Mietwohngebäude zu verbessern und Barrieren im Mietwohnungsbestand zu vermindern. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind juristische Personen, Personengesellschaften und Privatpersonen, die ihren größeren Mietwohnungsbestand in Baden-Württemberg energetisch sanieren oder barrierearm umbauen wollen. Voraussetzungen Es muss sich um Modernisierungsmaßnahmen handeln. Hierzu gehören insbesondere energetische Sanierung zum KfW -Effizienzhaus 85 oder besser, Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren, beispielsweise Wege zu Gebäuden oder Überwindung von Treppen und Stufen. Die Bedingungen der jeweils aktuellen KfW-Programme Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ? Wohngebäude ? Kredit (261, 262) oder Altersgerecht Umbauen (159) sind zu erfüllen. Es muss sich um mehrere Wohnungen handeln. Art und Höhe der Förderung Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Das Finanzierungsvolumen muss mindestens EUR 200.000 betragen. Informationen zu den aktuellen Konditionen erteilt die L-Bank auf Anfrage. Antragsverfahren Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg, zu richten. Quelle Informationen der L-Bank, Stand Januar 2024.
Quelle: Mietwohnungsfinanzierung L-Bank ? Modernisierung — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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