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Fördergeber nicht belegt
Quelle: l-bank.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Die L-Bank unterstützt Sie als Wohnungsunternehmen oder Kommune beim Bau von Kindertagesstätten oder von Mietwohnungen für junge Ehepaare, Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Förderschwerpunkten: Neubau von energieeffizientem Mietwohnraum, Neubau von barrierearmen Mietwohnraum, Neubau von Mietwohnungen in Einrichtungen zum betreuten Wohnen sowie Neubau von Kindertagesstätten. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 150.000 je Wohneinheit beziehungsweise bis zu EUR 25.000 je Betreuungsplatz bei einer Kindertagesstätte. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn an die L-Bank .
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Wohnungen überwiegend an junge Ehepaare und Familien mit Kindern oder Seniorinen und Senioren vermieten. Im Förderschwerpunkt ?energieeffizienter Wohnraum? muss Ihr Neubau die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einhalten oder einen besseren Energiestandard erreichen. Den erforderlichen energetischen Standard lassen Sie sich von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten bestätigen. Alle anderen Vorhaben müssen mindestens die gesetzlichen energetischen Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreichen. Im Förderschwerpunkt ?barrierearmer Wohnraum? müssen die Mietwohnungen mindestens in 2 der folgenden Bereiche barrierearm oder barrierefrei ausgestattet sein: Zugang zum Gebäude, Aufzug, Zugang zu den Wohnungen, Raumgeometrie der Wohnungen, Sanitärräume, Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Systeme zur Orientierung und Kommunikation. Sie können die einzelnen Förderschwerpunkte für das gleiche Vorhaben nicht parallel in Anspruch nehmen. Von der Förderung ausgeschlossen sind einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften und Einliegerwohnungen.
Quelle: Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank ? Leben & Wohnen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-02 verglichen.