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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Quelle: innovationsfoerderung-hessen.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen ( KMU ), als Handwerks- und Kleinstunternehmen und als junges und innovatives Unternehmen (Start-up) bei der Teilnahme an Messen und Ausstellungen außerhalb der EU und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sowie bei der Teilnahme an internationalen Messen in EU /EFTA und Inland (vor allem für Start-ups sowie Kleinst- und Handwerksunternehmen). Sie erhalten die Förderung für Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche, Messestand (Miete, Auf- und Abbau, Planungs- und Bauleitungsleistungen, Gestaltung, Transport), Hin- und Rücktransport von Exponaten bis zu einer Summe von ingesamt maximal EUR 2.500, Versicherungen für Stand und Exponate, Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom, Gas und Telekommunikationstechnik den obligatorischen Katalogeintrag, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Fremdpersonal während der Messebeteiligung, Eintritt zu einer Messe bei start-up-spezifischen Formaten für bis zu 3 Teilnehmende, die beim geförderten Unternehmen beschäftigt sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Auslandsmessen außerhalb von EU und EFTA bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 4.000 pro Unternehmen, und für Messen und Ausstellungen in der EU und den EFTA-Staaten sowie internationale Messen im Inland für Handwerks- und Kleinstunternehmen und Start-ups bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 2.000 pro Unternehmen für maximal 2 Messeteilnahmen pro Unternehmen in maximal 3 aufeinanderfolgenden Jahren. Anschließend können Sie für das folgende Jahr keine Förderung erhalten. Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 8 Wochen vor Messebeginn elektronisch oder schriftlich an die HA Hessen Agentur GmbH .
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU , Handwerks- und Kleinstunternehmen sowie junge und innovative Unternehmen ( Start-ups ), die vor maximal 5 Jahren gegründet wurden und innovative Geschäftsmodelle entwicklen und umsetzen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als antragstellendes Unternehmen müssen Sie Ihren Betriebssitz in Hessen haben. Es muss sich um die Teilnahme an einer Messe oder Ausstellung handeln, die im Verzeichnis der deutschen Messewirtschaft aufgeführt ist und eine internationale Ausrichtung hat. Sie erhalten die Förderung auf Grundlage des Hessischen Mittelstandsförderungsgesetzes.
Quelle: Messeförderung — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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