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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Quelle: foerderdatenbank.de
Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Meisterin oder Meister im Handwerk bei Ihrer Existenzgründung. Sie erhalten die Meistergründungsprämie Brandenburg für eine Betriebsgründung, die Übernahme eines Betriebs oder eine tätige Beteiligung mit mindestens 30 Prozent Anteil am Kapital. Bei einer tätigen Beteiligung müssen Sie zur Geschäftsführerin oder zum Geschäftsführer bestellt werden. Die Förderung ist 2-stufig und gliedert sich in eine Basisförderung bei Existenzgründung sowie eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung bei Schaffung zusätzlicher Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplätze. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Basisförderung beträgt einmalig EUR 12.000. Die Höhe der Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung beträgt einmalig EUR 5.000 beziehungsweise EUR 7.000 bei Besetzung durch eine Frau. Bei einer gemeinschaftlichen Existenzgründung können bis zu 3 Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister gefördert werden. Sie müssen betriebliche Investitionen und Betriebsausgaben mindestens in Höhe des beantragten Zuschusses nachweisen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor der Gründung, der Übernahme oder der tätigen Beteiligung an die Investitionsbank des Landes Brandenburg ( ILB ).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister und Personen mit gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikation, die eine selbstständige Tätigkeit in Brandenburg aufnehmen, sowie Handwerksunternehmen, die von den genannten Personen gegründet oder übernommen wurden oder an denen sich eine der genannten Personen beteiligt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU -Mitgliedslandes, eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sein oder einen Aufenthaltstitel besitzen, der eine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt. Die Existenzgründung oder die Übernahme müssen im Vollerwerb erfolgen. Für eine Basisförderung müssen Sie sich nach Ablegung der Meisterprüfung erstmalig selbstständig machen. Sie müssen sich bei der zuständigen Handwerkskammer zum Gründungs- beziehungsweise Übernahmekonzept beraten lassen. Die Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung ist zusätzlich an folgende Bedingungen geknüpft: Sie weisen spätestens in den auf die ersten 3 Jahre der Selbstständigkeit folgenden 6 Monaten nach, dass Sie mindestens einen unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (oder 2 Teilzeitplätze) oder einen Ausbildungsplatz mit branchenüblicher Vergütung geschaffen haben. Sie besetzen die Arbeits- und Ausbildungsplätze für mindestens 12 Monate.
Quelle: Meistergründungsprämie Brandenburg — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Der Link führt zur amtlichen Sammlung. Programmwebsite und Antragstelle sind nicht belegt.
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