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Fördergeber nicht belegt
Quelle: freistaat.bayern · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem Meisterbonus die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung. Sie bekommen den Meisterbonus für eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung in einem gewerblichen oder kaufmännischen Beruf, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in einem Beruf der Landwirtschaft oder der Hauswirtschaft, in einem Gesundheitsberuf sowie staatliche Fortbildungsprüfung in den aufgezählten Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien. Sie erhalten die Förderung als Bonuszahlung. Die Höhe des Meisterbonus beträgt EUR 2.000 für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31.5.2019 festgestellt wurde, und EUR 3.000 für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31.12.2022 festgestellt wurde. Sie können den höheren Bonus von EUR 3.000 auch dann erhalten, wenn bei Ihnen das Prüfungsergebnis zwar vor Ablauf des 31.12.2022 festgestellt wurde, Ihnen aber nach dem 31.12.2022 der Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung verliehen wurde oder Sie nach dem 31.12.2022 im Rahmen einer Meisterfeier eine Schmuckurkunde (Meisterbrief) erhalten haben. Als Begünstigte werden Sie von den zuständigen Stellen an bis zu 2 jeweils frei wählbaren Stichtagen innerhalb eines Jahres ermittelt und festgestellt. Die zuständigen Stellen teilen Ihnen die Gewährung des Bonus schriftlich mit und zahlen diesen aus. Zuständig sind die Kammern der gewerblichen Wirtschaft, die Bayerische Verwaltungsschule, die Steuerberaterkammern, die Rechtsanwaltskammern, die für die Berufsbildung in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft zuständigen Stellen beziehungsweise die agrarwirtschaftlichen Fachschulen, die Bayerische Landesärztekammer, die Bayerische Landeszahnärztekammer und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Der Meisterbonus wird für die in der Anlage der Förderrichtlinie aufgelisteten Abschlüsse vergeben. Sie haben die Prüfung erfolgreich und normalerweise vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt. Sie haben Ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern. Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
Quelle: Meisterbonus — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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