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Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Quelle: demokratie.sachsen-anhalt.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als gemeinnütziger Verein, Verband oder Einrichtung bei Maßnahmen und Projekten zur Stärkung der Demokratie und zum Abbau von Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus und antidemokratischen Einstellungen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit. Sie erhalten die Förderung für die Umsetzung der Ziele des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit, die Kofinanzierung von Projekten, Maßnahmen und Strukturen, die durch andere Förderungen bezuschusst werden, wenn die Inhalte der jeweiligen Programme den Zielen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit entsprechen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie üblicherweise vor Beginn des Vorhabens bis zum 31.10. des Vorjahres beziehungsweise für Projekte, die im 2. Halbjahr eines Jahres beginnen und nicht durch andere Programme kofinanziert werden, bis zum 30.4. des betreffenden Jahres an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Vereine und Verbände mit Sitz in Sachsen-Anhalt sowie juristische Personen mit ihren Einrichtungen in Sachsen-Anhalt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihre Projekte und Maßnahmen gemäß den Zielen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt durchführen, sich aktiv für die Werte des Grundgesetzes einsetzen, Ihre Bereitschaft erklären, zum Zweck der Evaluation, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit mit denjenigen Institutionen zusammenzuarbeiten, die vom Ministerium damit beauftragt sind. An Ihren Projekten müssen mehrheitlich Personen teilnehmen, die in Sachsen-Anhalt wohnen.
Quelle: Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.