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Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Quelle: mwl.sachsen-anhalt.de
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Waldbesitzerin/Waldbesitzer bei Vorhaben der naturnahen Waldbewirtschaftung, bei der Vorbereitung und Entwicklung gemeinschaftlicher Eigentums- und Bewirtschaftungsmodelle sowie bei Vorhaben der forstwirtschaftlichen Infrastruktur. Die Mittel der Förderung stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? ( GAK ) und aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ( ELER ). Im Bereich der naturnahen Waldbewirtschaftung erhalten Sie die Förderung für Vorarbeiten, Waldumbau inklusive beispielsweise Aufforstung, Kulturpflege und Nachbesserung, Bodenschutzkalkung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Im Fall von Kulturpflege oder Nachbesserung beträgt die Bagatellgrenze EUR 500,00, bei forstwirtschaftlichem Wegebau EUR 5.000 und bei allen anderen Maßnahmen EUR 1.000. Ihren Antrag richten Sie bitte bei Vorarbeiten, Waldumbaumaßnahmen und beim forstwirtschaftlichen Wegebau an das für Sie zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF), bei Bodenschutzkalkung und Vorarbeiten dazu an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Mitte, für Waldbewirtschaftungspläne an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Besitzerinnen/Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen und anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gemäß Bundeswaldgesetz und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse. Besitzerinnen und Besitzer von Körperschaftswald nach Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt und Waldbesitzerinnen und Besitzer, deren Betriebsgröße über 150 Hektar liegt, sind von der Förderung für Waldbewirtschaftungspläne ausgeschlossen. Nicht gefördert werden außerdem Bund, Länder und juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in den Händen von Bund oder Ländern befindet. Sie müssen Folgendes nachweisen: die Größe und Lage Ihres Waldes, dass Sie Eigentümerin/Eigentümer des Waldes sind oder die Eigentümerin/der Eigentümer Mitglied im antragstellenden forstwirtschaftlichen Zusammenschluss ist, oder bei Pachtflächen: dass die Eigentümerin/der Eigentümer mit der Durchführung der Maßnahme einverstanden ist. Flächen, die Ihnen zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Beachten Sie bitte außerdem die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Maßnahmen.
Quelle: Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung, Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen und Durchführung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen (Richtlinie Forst 2019) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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