Loading...
Loading...
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Quelle: rp-giessen.hessen.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Programmerklärung noch nicht belegt. Prüfe die aktuelle amtliche Quelle.
Antragsberechtigt: Unternehmen; Fördergebiet: DE-HE
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
wörtlicher Richtlinienauszug, als Quellenkontext zugeordnet.
Marktstrukturförderung Ziel und Gegenstand Das Land Hessen fördert mit Unterstützung des Bundes und der Europäischen Union Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Gefördert werden Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen, Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen, innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung, allgemeine Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (zum Beispiel Architektenleistungen, Baugenehmigung, Beratung). Ziel ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie die Erhöhung der Wertschöpfung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind nach dem Agrarmarktstrukturgesetz anerkannte Erzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die weniger als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als EUR 200 Millionen erzielen, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und anerkannte Erzeugerorganisationen in Verbindung mit Kooperationen oder Operationellen Gruppen, soweit sie nach der Richtlinie ?Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten? gefördert werden. Voraussetzungen Das Vorhaben muss in Hessen stattfinden und einen Beitrag zum Ressourcenschutz leisten. Unternehmen müssen grundsätzlich für mindestens fünf Jahre mindestens 40 Prozent der geförderten Verarbeitungskapazität durch Lieferverträge mit Erzeugern und Erzeugerzusammenschlüssen binden. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt EUR 50.000. Unternehmen, deren Tätigkeit sich gleichzeitig auf die Primärproduktion erstreckt, werden nicht gefördert. Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art, Größe und Ausrichtung des Unternehmens. Antragsverfahren Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 51.1 ? Landwirtschaft, Marktstruktur zu richten. Quelle Informationen des Regierungspräsidiums Gießen, Stand April 2024.
Quelle: Marktstrukturförderung — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-02 verglichen.